Nach dem Prozess um einen Sturz an der Simmersfelder Hütte äußert sich nun die Mutter. (Archiv) Foto: Köncke

Berichterstattung über Gerichtsverhandlung gegen Vereinsführung sorgt für erhitzte Gemüter.

Im April 2019 verunglückt am Vereinsheims "Hütte" in Simmersfeld ein damals 13-jähriges Mädchen, trägt schwerste, lebensgefährliche Kopf-Verletzungen davon. Der Bericht über die "Verurteilung" der verantwortlichen Vereinsvorstände erhitzt die Gemüter - auch das der Mutter der Verunglückten.

Simmersfeld - Formal wurden die Vorstandsmitglieder nicht verurteilt, sondern das Verfahren gegen sie gegen (freiwillige) Auflagen eingestellt. Doch ausgerechnet die Mutter der Geschädigten muss jetzt ihre Tochter vor den Pöbeleien, die in sozialen Netzwerke auftraten, in Schutz nehmen. Da werde beispielsweise auf Facebook behauptet, die Tochter sei "besoffen mit Kippe im Mund" vom Podest gefallen. Und die Mutter habe auch noch völlig zu Unrecht Anzeige gegen die Vorstandsmitglieder erstattet. "Da gehört einiges zurechtgerückt", findet die Mutter.

Um Leben gekämpft

Das Wichtigste zuerst: Ihrer Tochter gehe es heute – 21 Monate nach dem Unglück – wieder "den Umständen entsprechend" gut, sie hatte wohl "alle Schutzengel der Welt", als sie rücklings von einem Podest der "Hütte" aus rund vier Metern Höhe herunterstürzte. Wozu einzig und allein beigetragen habe, dass dieses Podest nicht wie andere über eine feststehende Geländerbrüstung verfüge, sondern über ein nach außen zu öffnendes Tor, welches sich durch alleiniges Anlehnen des Mädchens aus seiner nicht technisch korrekten, viel zu kurzen Verriegelung löste und nach außen aufsprang. Anders als berichtet, erlitt die damals 13-Jährige nicht nur eine "schwere Gehirnerschütterung und Prellungen", sondern schwerste, lebensgefährliche Verletzungen wie ein Schädelhirntrauma, einen Schädelbasisbruch, Wirbelkörperfrakturen und anderes mehr; weshalb sie einige Zeit auch auf der Intensivstation ins Koma gelegt wurde und um ihr Leben kämpfte.

Behörden ermittelten von sich aus

Genesen sei ihre Tochter bis heute nicht. Und ob sie jemals wieder zu 100 Prozent gesund werde, könne bisher niemand sagen. Umso schwerer wiege für sie, dass im Nachklang des Gerichtsverfahrens gegen die verantwortlichen Vereinsvorstände vor allem in den sozialen Netzwerken sowohl ein völlig falsches Bild ihrer Tochter, als auch des Unfallgeschehens – und dessen Folgen – gezeichnet werde. Auch aufgrund einer aus ihrer Sicht bisher zu einseitigen Berichterstattung in dieser Zeitung.

Ein Sachverhalt, den die Mutter klarstellen möchte: Sie selbst habe keine Anzeige gegen den Verein erstattet, der die "Hütte" betreibt, an der ihre Tochter verunglückt ist. Bei solchen Unfallgeschehen mit solch schweren Folgen werden die Ermittlungsbehörden immer von sich aus tätig und würden ermitteln, ob ein schuldhaftes Handeln oder Versäumnis vorliegt – wie in diesem Fall.

Wohlwollen des Richters

Dass die zuständige Staatsanwaltschaft letztlich Anklage gegen den Vereinsvorsitzenden und seinen Stellvertreter wegen fahrlässiger Körperverletzung erhob, habe allein im Ermessen der Ermittlungsbehörden gelegen. Die Schwere der Versäumnisse der Vereinsverantwortlichen, dieses Tor richtig zu sichern, hat hier letztlich ausgereicht, das Verfahren gegen sie zu eröffnen.

Aus der Begründung des zuständigen Richters des Amtsgerichts Nagold ergebe sich die Schwere der Schuld für die Versäumnisse der Vereinsverantwortlichen. Das Verfahren gegen sie wurde letztlich "nur" mit einer von ihnen selbst in der Höhe vorgeschlagenen Geldstrafe von je 2500 Euro unter Auflagen eingestellt. Das sei dabei allein dem Wohlwollen des Richters zuzuschreiben – der andernfalls eine zu große, negative Wirkung auf das gesamte Ehrenamt befürchtet habe. Die Mutter ging nicht in Berufung. Anmerkung der Redaktion: Fahrlässige Körperverletzung – wie in diesem Fall – kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen war vom zuständigen Verein erlaubt

Das nach außen schwenkbare Tor, das unter dem Gewicht des Mädchens nach außen geschwenkt war, sei aus Sicht des Gerichts und der von polizeilicher Seite beauftragten Kriminaltechniker völlig unzureichend gesichert. Der Mutter des geschädigten Mädchen wurde im Nachhinein seitens eines Vereinsmitgliedes zugetragen, dass bereits Monate, wenn nicht Jahre zuvor mehrfach an den Vorstand herangetragen worden sei, dass hier eine Gefahrenquelle besteht. Leider sei darauf seitens des Vereinsvorstands nie reagiert worden. Wenn ihr dieser Umstand bekannt gewesen wäre, erklärt die Mutter des verunglückten Mädchens weiter, hätte sie ihrer Tochter ein klares Aufenthaltsverbot erteilt. Zweifellos wäre dies befolgt worden.

Aus Sicht des Gerichts und auch die Anklagevertretung im Verfahren sei es aber unstrittig gewesen, dass der Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen auf dem Gelände, der Treppe und auf dem Podest selbst, vom zuständigen Verein erlaubt war. Zum Unfallzeitpunkt herrschte Betrieb in der Hütte. Erst nach dem Unfall wurde der Bereich – wie es sich gehört – abgesperrt. Beleg für die betroffene Familie: Den Kindern und Jugendlichen, so auch der verunglückten 13-Jährigen, seien bis zu dem tragischen Unfall immer wieder seitens des Vereins Getränke der Hütte verkauft worden, die diese Jugendlichen dann vor Ort konsumieren durften. Es wurde auch extra ein Mülleimer bereitgestellt, falls die Jugendlichen sich in Abwesenheit von Vorstand, beziehungsweise Mitgliedern dort niederlassen würden. Weiter lägen Zeugenaussagen vor, dass der Aufenthalt explizit dieser Jugendgruppe, zu der auch die Verunglückte gehörte, vom Verein aus erlaubt war. Man habe mit dieser Gruppe nie Probleme gehabt, im Gegensatz zu anderen bekannten Gruppen, welche sich dort auch immer wieder aufhalten würden – da sich ein Skaterpark auf einem angrenzenden Grundstück befindet.

"Wir werden uns künftig nicht mehr öffentlich zu diesem Thema äußern"

Auch gegen den Vorwurf eigener Fahrlässig- und Verhaltensauffälligkeit ihrer Tochter, wehrt sich die Mutter vehement: Es sei von den Kindern und Jugendlichen, die sich damals dort gemeinsam aufhielten, keinerlei Alkohol konsumiert worden; entsprechende Vorwürfe stimmten nicht. Auch Rauchen würde ihre Tochter nicht. Das Mädchen sei sehr beliebt, pflichtbewusst und verantwortungsvoll, seit Jahren Klassensprecherin, neuerdings auch Schulsprecherin. Ihr Leichtfertigkeit vorzuwerfen, wie in den sozialen Netzwerken geschehen, sei ungeheuerlich. Insofern gebe es "keinerlei Mitschuld" ihrer Tochter am Unfallgeschehen: denn wer würde sich nicht im gemütlichen Beisammensein mit Musik vertrauensvoll an eine Balkonbrüstung lehnen?

Die betroffene Familie hofft nun, dass endlich – auch in der Öffentlichkeit – in diesem tragischen und schlimmen Erlebnis Ruhe einkehrt. "Wir werden uns künftig nicht mehr öffentlich zu diesem Thema äußern", so die Mutter in einem persönlichen Gespräch gegenüber dieser Zeitung. Sie bittet um Respekt ihrer Familie und besonders ihrer Tochter gegenüber, damit nun neben den körperlichen Wunden auch die aufgeschlagenen seelischen Wunden endlich heilen können.