Der Angeklagte erschien erst gar nicht vor Gericht. Damit wurde sein Einspruch abgewiesen.                                           Foto: Buckenmaier Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Angeklagter erscheint nicht

Simmersfeld/Nagold. Bei der ersten Verhandlung glänzte der Angeklagte durch Abwesenheit. Auch den zweiten Termin beim Nagolder Amtsgericht ließ der Simmersfelder verstreichen. Richter Martin Link hatte extra eine Viertelstunde gewartet und den Namen des Beschuldigten mehrmals im Flur des Nagolder Amtsgerichts aufgerufen.

"Dann bleibt uns nur übrig, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl aufzuheben", wandte er sich an Staatsanwältin Tatjana Grjic, die gerade dabei war, die Anklageschrift aus der Akte zu ziehen. Wegen häuslicher Gewalt hatte das Gericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 15 Euro verhängt. Damit war der Simmersfelder nicht einverstanden. Anstatt eine Begründung für seine Entscheidung zu liefern, blieb er auch diesmal zu Hause.

Damit wurde der Einspruch gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung abgewiesen. Erreichen wollte der Angeklagte mit seinem Veto, verkündete der Richter, dass die Geldstrafe reduziert wird. Jetzt bleibt es bei der Zahlung von 1800 Euro.