Wegen versuchter Urkundenfälschung und Beleidigung hat das Amtsgericht einen jungen Syrier zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder Bote

Urteil: Wegen versuchter Urkundenfälschung angeklagt

Simmersfeld/Nagold. Als der Syrer auf der Bahnstrecke Horb-Pforzheim kontrolliert wurde, überreichte er eine Schülermonatskarte mit seinem Bild. Der Kundenbetreuer schaute genau hin und erkannte, dass das Foto nachträglich aufgeklebt worden war. Wegen versuchtem Betrug und Urkundenfälschung verurteilte das Amtsgericht Nagold den 20-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu zehn Euro.

Die Familie war vor drei Jahren aus der umkämpften Stadt Aleppo geflüchtet. Der relativ gut deutsch sprechende Angeklagte lebt seit einiger Zeit in Simmersfeld und macht gerade seinen Hauptschulabschluss. Am 3. April saß er im Zug und wurde um 16.11 Uhr kurz vor Nagold gebeten, seine Fahrkarte vorzuzeigen. Als der Kontrolleur die Gültigkeit überprüfte, bemerkte er die vorsätzliche Täuschung, stellte den Betrüger zur Rede und bekam – laut Aussage bei der Polizei nach abfälliger Anrede zu hören "Gib mir die Karte zurück, sonst komme ich bei Dir vorbei." Das fällige Bußgeld von 60 Euro hat der Beschuldigte bezahlt, wollte aber nicht, dass der Kontrolleur die Schülermonatskarte behält.

"Dazu hat er ein Recht" belehrte ihn Richter Martin Link in der Verhandlung. Dass sich Schwarzfahrer aufregen und beschimpfen, wenn sie ertappt werden, "daran gewöhnt man sich mit der Zeit", sagte der Kundenbetreuer in der Verhandlung. Wenn sich der Erwischte aber wie im vorliegenden Fall "wie ein großer Macker aufspielt und mich für blöd verkaufen will", sei das nicht hinnehmbar.

Richter schließt sich Antrag des Staatsanwaltes an

Auf Nachfrage des Richters schilderte der Syrer, in seiner Heimatstadt zwei Schulklassen besucht und danach als ungelernter Schneider gearbeitet zu haben. Mehr konnte Elena Nonnenmann von der Jugendhilfe Calw auch nicht in Erfahrung bringen, weil der 20-Jährige trotz dreimaliger Einladung nicht zum Gespräch erschienen war.

Staatsanwalt Roman Förster sprach sich in seinem Plädoyer für eine Bestrafung nicht nach dem Jugend- sondern dem Erwachsenenstrafrecht aus und forderte eine Geldstrafe von 500 Euro.

Richter Martin Link schloss sich dem Antrag an. Als er dem Angeklagten Gelegenheit gab, vor der Urteilsverkündung noch etwas zu sagen, forderte der 20-Jährige die sofortige Rückgabe der einbehaltenen Schülermonatskarte und ließ es am nötigen Respekt gegenüber dem Gericht vermissen. Anstatt sich aufzuspielen, hätte man erwarten dürfen, "dass Sie sich beim Fahrkartenkontrolleur entschuldigen", schrieb der Richter dem 20-Jährigen ins Stammbuch.