Kommunales: Gesuch für Wohnungsneubau mit Doppelgarage "Im Schlehbusch" erneut vom Gemeinderat abgelehnt

Simmozheim (ina). Schon zum zweiten Mal beschäftigte sich der Simmozheimer Gemeinderat mit einem Antrag auf Baugenehmigung zu einem Wohnungsneubau mit Doppelgarage "Im Schlehbusch". Auch diesmal wurde der überarbeitete Plan des Architekten abgelehnt. Und dies, obwohl sich die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag klar dafür aussprach. Allzu groß erschienen den Räten die Abweichungen des eingereichten Plans von den örtlichen Bauvorschriften.

"Am 6. Mai 2019 ist ein geänderter Antrag auf Baugenehmigung eingegangen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans ›Rahalde  I‹ aus dem Jahr 1981", erläuterte Fachbereichsleiterin Katrin Stüber. Doch auch beim überarbeiteten Papier sind die Abweichungen von den Vorschriften nach Meinung der Räte immer noch zu gravierend. Abweichungen von den in "Rahalde I" geltenden Vorschriften habe es auch bisher immer wieder gegeben, erinnerte Stüber. So habe man entgegen der geltenden Satzung vorgeschriebene Braun- und Rottöne bei den Dächern auch anthrazitfarbene Ziegel zugelassen. Auch die Vorgabe, dass bei den Dachgauben "der Abstand von Dachfenstern zum Ortgang" mindestens drei Meter betragen müsse, sei bisher nicht immer eingehalten worden. Zudem sei die vorgegebene maximale Kniestockhöhe von 0,5 Metern einige Male überschritten worden. "Die Befreiung ist nach Paragraf 31 Baugesetzbuch möglich, wenn die Grundsätze der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist", so Stüber. Beim überarbeiteten zweiten Plan stimme die Zahl der geforderten Stellplätze und es sei außerdem so viel nachgebessert worden, dass man aus Sicht der Verwaltung zustimmen könne. Der Kniestock sei auf 0,9 Meter reduziert und die vorgeschriebene Gebäudehöhe werde eingehalten. Dem Bauherren werde jedoch empfohlen, den Plan zu ändern und bei den Stützmauern im Süden die Geländeverhältnisse der Nachbarn zu berücksichtigen. "Wir empfehlen eine Abböschung beziehungsweise eine lebendige Einfriedung", meinte Stüber.

Dritter Plan notwendig

"Es sind riesige Ausnahmen, man kann nicht alles bis zum Letzten ausreizen", gab Gemeinderat Friedbert Baral zu bedenken. Rathauschef Stefan Feigl verwies darauf, dass man auch "ein bisschen Gleichberechtigung" gewährleisten müsse. "Ich werde nicht zustimmen und finde es spielt eine wichtige Rolle, wenn Einwände aus der Nachbarschaft kommen", hob Gemeinderätin Jennifer Lachenmann hervor. "In der Summe sind die Abweichungen zu viel und ich kann so nicht zustimmen", sagte Lorenz Auwärter. "Es ist rübergekommen, was ihnen wichtig ist. Wir werden sehen, ob es im nächsten Antrag aufgenommen ist", resümierte Bürgermeister Feigl. Der Bauantrag wurde bei einer Gegenstimme nicht genehmigt und muss nun erneut vorgelegt werden.