Für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk gelten bestimmte Zeiten und räumliche Einschränkungen, teilt das Rheinfelder Ordnungsamt mit.
Das Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden will auch in diesem Jahr daran erinnern, dass für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bestimmte Zeiten und räumliche Einschränkungen gelten. Rund um die alte Rheinbrücke ist das Abbrennen von Böllern und Ähnlichem auf Grund der grenzüberschreitenden Silvesterfeier verboten.
Grundsätzlich ist das Abbrennen von typischen Feuerwerkskörpern und Silvesterartikeln wie beispielsweise Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer oder Feuertöpfe nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt, da es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei handelt. Der Verkauf dieser Artikel ist nur bis 31. Dezember gestattet, teilt die Verwaltung mit.
Geldbuße droht
Darüber hinaus verbietet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz bundesweit den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von rund 200 Metern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Ein Verstoß stellt laut Mitteilung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann. Ebenso bittet das Ordnungsamt darum, auf Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, da Böller und Raketen lärmempfindliche Personen und Tiere stressen.
„Da vor allem Hunde und Katzen ein wesentlich feineres Gehör als Menschen haben, ist der Krach für sie besonders belastend. Oft löst er Panik bei ihnen aus“, erklärt das Ordnungsamt.
Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Bürger sowie Gäste der Stadt, das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen auch in unmittelbarer Nähe des Tierheimes sowie im Bereich des Hagenbacher Hofs in Degerfelden zu unterlassen, heißt es weiter.