Ein Schild, das darauf hinweist, keine Silvesterknaller, Raketen oder andere Pyrotechnik zu zünden, hängt in der Innenstadt von Rottweil. Das Verbot gilt jedes Jahr - unabhängig von Corona. Foto: Silas Stein/dpa

Wegen des massiven Anstiegs der Neuinfektionen gibt es keine Ausnahme von den aktuellen Regeln. Ein Überblick

Wegen des massiven Anstiegs der Corona-Neuinfektionen gibt es im Südwesten auch in der Silvesternacht keine Ausnahmen von den aktuellen Regeln. Was zum Jahreswechsel erlaubt ist – und was nicht.

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Stuttgart - Wegen der Pandemie dürfte der Jahreswechsel in Baden-Württemberg vielerorts zur stillen Nacht werden. Raketen und Böller können in der Silvesternacht nur im eigenen Garten gezündet werden. Feiernde Menschen an öffentlichen Plätzen sind passé. Die Wohnung darf wegen der Ausgangsbeschränkung nach 20 Uhr auch an Silvester nur aus triftigem Grund verlassen werden. Wie aber genau lauten die Regeln in Baden-Württemberg?

Wie viele Menschen dürfen in der Silvesternacht gemeinsam feiern?

Im Südwesten gibt es an Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Im privaten Raum dürfen nur fünf Personen zusammenkommen. Sie dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen. Von der Beschränkung auf zwei Haushalte ausgenommen sind Ehegatten und Lebenspartner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in direkter Linie. Dazu zählen laut Innenministerium Großeltern, Eltern und Kinder. Trotzdem dürfen es nicht mehr als fünf Personen sein. Zu den Haushalten gehörende Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei aber nicht mitgezählt.

Dürfen Gäste nachts nach Hause fahren?

Zwischen 5 und 20 Uhr ist die Fahrt zu Verwandten und Freunden erlaubt. Eine An- oder Abreise zwischen 20 und 5 Uhr, um Silvester zu feiern oder danach heimzufahren, ist nicht erlaubt.

Darf bei Gastgebern übernachtet werden?

Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Dabei gilt es, die oben genannten Regeln für Ansammlungen im privaten Raum zu beachten. Das bedeutet, es dürfen sich maximal fünf Menschen aus grundsätzlich nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Auch in diesem Fall zählen Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl.

Wo darf geböllert werden?

Das Zünden von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum ist in Baden-Württemberg untersagt. Damit bleiben nur Privatgelände. Das Bundesinnenministerium hat aber auch ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren seien in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergehe, warnt das Innenministerium. Ware, die auf anderen Wegen wie im Internet oder auf Märkten erworben wurde, sei generell nicht legal und dürfe daher grundsätzlich nicht gezündet werden.

Welche Strafe drohen, wenn man in der Öffentlichkeit böllert und feiert?

Für das Böllern sieht der Bußgeldkatalog einen Rahmen von 50 bis 1000 Euro vor, der Regelsatz liegt bei 100 Euro. Auch bei der Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Zusammenkünften im öffentlichen Raum wird ein Bußgeld fällig. Das kann sich für jede teilnehmende Person zwischen 50 und 1000 Euro bewegen. Der Regelsatz liegt bei 150 Euro.

Mit welchen Schwerpunkten kontrolliert die Polizei?

Die Polizei legt – vor allem im öffentlichen Raum – landesweit einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Corona-Regeln und wird die Einhaltung der Corona-Regeln scharf kontrollieren, heißt es aus dem Innenministerium.

Darf man von Baden-Württemberg aus in angrenzende europäische Nachbarländer ein- und auch wieder ausreisen?

Grundsätzlich ja. Aber mit der aktuell geltenden Corona-Verordnung soll sichergestellt werden, dass durch Einreisen aus Risikogebieten in die Bundesrepublik nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden, heißt es aus dem Innenministerium. Wer also nach einem Aufenthalt aus touristischen Gründen oder zum Zwecke des Einkaufs aus dem Ausland zurückkommt, muss eine Absonderung durch häusliche Quarantäne vornehmen. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Besuchen von Verwandten ersten Grades und Lebenspartnern, die weniger als 72 Stunden gedauert haben.