In verschiedenen Städten im Zollernalbkreis gelten unterschiedliche Regelungen im Hinblick auf Silvesterfeuerwerk.
Traditionell begrüßen viele Bürgerinnen und Bürger das neue Jahr mit einem Feuerwerk. Um Verletzungen oder Schäden vorzubeugen, weist das Landratsamt Zollernalbkreis auf die Einhaltung der Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Durchführungsverordnungen hin.
Kleinfeuerwerk, also pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, wie Silvesterraketen dürfen an Verbraucher nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres verkauft werden.
Grundsätzlich ist beim Kauf und Verwenden von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer „0589“ zu achten. Diese Feuerwerkskörper haben das Prüfverfahren der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) durchlaufen. „Das Abbrennen nicht geprüfter, nicht zugelassener oder gar selbst hergestellter Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt in letztgenanntem Fall zudem eine Straftat dar“, warnt das Landratsamt in Balingen.
Das Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gezündet werden. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.
Das Landratsamt appelliert zudem an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Feuerwerksabfälle nicht liegen zu lassen. Vollständig abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper sollen über den Hausmüll oder in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden um die Umwelt nicht noch weiter zu belasten.
In manchen Städten und Gemeinden im Zollernalbkreis war das Thema Silvesterfeuerwerk bereits unter dem Jahr Thema. Teilweise unterscheiden sich die Regeln und Vorgaben je nach Kommune. Hier eine Übersicht.
Die Stadt Hechingen weist darauf hin, dass es nach dem Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen nicht gestattet ist, Feuerwerke in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen. Als besonders brandempfindliche Gebäude gelten insbesondere Fachwerkhäuser und historische Bauten.
Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, Feuerwerke in der historischen Altstadt abzubrennen, zum Beispiel auf dem Marktplatz oder auf dem Schloßplatz. Anwohner und Gäste werden gebeten, ihr Feuerwerk außerhalb der Altstadt in entsprechend sicherem Abstand durchzuführen.
Die Einhaltung des Verbots wird im Auftrag der Stadt Hechingen durch die Polizei und einen Sicherheitsdienst überwacht.
Balingen
Bereits rund um den Jahreswechsel 2024/2025 haben sich Grüne und SPD im Balinger Gemeinderat stark gemacht für ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt. Die Stadtverwaltung sieht allerdings die Voraussetzungen für ein Abbrennverbot von Raketen und Co. für die gesamte Innenstadt nicht erfüllt. In Balingen gibt es keine Sonderbestimmungen über die gesetzlichen Grundlagen hinaus.
Schömberg
Ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden gilt in Schömberg sowieso schon. Insbesondere im Altstadtkern von Schömberg sind die ältere Gebäude praktisch ausschließlich in Fachwerkbauweise erstellt. In einer kürzlich verfassten Allgemeinverfügung wurde der Geltungsbereich des Abbrennverbots noch mal erweitert. Im Bereich der Altstadt innerhalb der Grenzen Schweizer Straße, Marktplatz, Zehntscheuervorplatz, Alte Hauptstraße, Badstubengasse, Gaberstallgasse, Schulgasse, Rathausgasse, Schulviertelgasse, Kreuzgasse, Suppenlochgasse, Kirchgasse, Kaplaneigasse, Rauchwinkelgasse, Spitalgasse und Maxgasse einschließlich der jeweiligen Straßenflächen darf in der Stauseestadt nicht geböllert werden.
Die Stadt Geislingen weist darauf hin, dass es beim Abbrennen von Raketen und Böllern immer wieder zu Gefährdungen und Unfällen kommt. Deshalb müssen beim Silvesterfeuerwerk Regeln eingehalten werden, um Personen- oder Sachschäden zu vermeiden. Aus Gründen des Lärmschutzes ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot ist aus Gründen des Brandschutzes auf die unmittelbare Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern erweitert. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Sollte trotz aller Vorsicht ein Personenschaden oder ein Brand entstehen, ist unverzüglich über den Notruf der Rettungsdienst oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. „Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass entstandene Rückstände wieder aufgeräumt werden“, schreibt die Stadt.
Auch die Stadt Haigerloch freut sich auf den Jahreswechsel, bittet aber wie alle anderen Kommunen auch, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Im Hinblick auf Lärm und Lichteffekte, die für viele, insbesondere ältere Menschen, Kleinkinder, Haustiere und Wildtiere, enormen Stress und Angst bedeuten, bittet die Stadt, sich an die zeitliche Begrenzung zu halten. „Denken Sie an Ihre Haustiere. Lassen Sie schreckhafte Tiere nicht allein und sorgen Sie für einen ruhigen Rückzugsort, indem Sie Türen und Jalousien schließen.“ Dazu appelliert die Stadt Haigerloch: „Nach der Feier liegt es in unserer aller Verantwortung, die Stadt schnellstmöglich wieder sauber zu bekommen.“