Mit diesem täuschend echten Schreiben sollte die Schwenninger Unternehmerin gelinkt werden. Foto: Marc Eich

Mit einem täuschend echten, aber gefälschten Anschreiben einer Berufsgenossenschaft versuchen Betrüger derzeit, Geld zu ergaunern. Das Schreiben landete auch bei einer Schwenninger Unternehmerin – sie möchte nun die Firmen in der Region warnen.

„Das sieht wirklich täuschend echt aus.“ Irene Heck – Geschäftsführerin bei Schwenninger Unternehmen Heck Montagetechnik – ist verblüfft und gleichzeitig verärgert über die perfide Masche, Firmen um ihr Geld zu bringen. „Die großen Unternehmen interessiert das vielleicht nicht so, aber kleine Gastronomen trifft das“, so Heck.

 

In ihrem E-Mail-Postfach landete die Tage ein an ihre Firma adressiertes Schreiben, angeblich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. „Das hat mich schon irritiert, weil ich in einer ganz anderen Sparte arbeite“, so Heck. Nach Rücksprache mit ihrem Steuerbüro stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um eine Betrugsmasche handelt.

Das täuschend echt gestaltete Schreiben, das angeblich von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stammt, suggeriert Unternehmen, dass sie ab dem 1. Juli 2025 verpflichtet seien, an einem neuen digitalen Präventionsmodul teilzunehmen. Beigefügt ist eine Rechnung über 364,94 Euro – ein klarer Betrugsversuch.

Zahlung wäre nach Spanien gegangen

Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick glaubwürdig. Es ist formal professionell aufgebaut, nennt reale Institutionen, gesetzliche Paragrafen und sogar den echten Namen des DGUV-Geschäftsführers Stefan Hussy. Der Text ist gespickt mit Fachbegriffen wie „Gefährdungsbeurteilung“, „Prävention“ und „Compliance“ – Begriffe, die Vertrauen und Seriosität vermitteln sollen.

Doch bei genauerem Hinsehen entlarvt sich das Schreiben als Fälschung. Die angebliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem „digitalen Präventionsmodul“ ist frei erfunden. Besonders auffällig: Die angegebene IBAN für die Zahlung beginnt mit „ES“, weist also auf ein spanisches Konto hin – für deutsche Behörden absolut unüblich.

BGN warnt vor der Betrugsmasche

Auch die verwendete E-Mail-Adresse gehört nicht zur offiziellen Domain der DGUV oder BGN, obwohl sie der echten täuschend ähnlich sieht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Callcenter im Ausland. Hier wurde offenbar ein enormer Aufwand betrieben.

Bei der BGN ist die Betrugsmasche bereits bekannt. In einer Pressemitteilung wird betont, dass keine Zahlungen geleistet werden sollen. „Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten“, heißt es seitens der Berufsgenossenschaft.