Im Kreis Freudenstadt dürfen wegen sinkender Inzidenz die Schulen wieder öffnen. (Symbolfoto) Foto: Balk/dpa

In den Schulen im Landkreis Freudenstadt darf ab Freitag wieder Wechselunterricht stattfinden. Auch Kindergärten und Kindertageseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Wie das Landratsamt Freudenstadt mitteilt, wird die sogenannte "Bundesnotbremse" aufgehoben, nachdem am Mittwoch die Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Werktag in Folge den Wert von 165 unterschritten hatte.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Kreis Freudenstadt - Ausschlaggebend hierfür, so das Landratsamt, seien seit April die vom Robert-Koch Institut veröffentlichten Zahlen, abrufbar unter www.rki.de/inzidenzen. Die Unterschreitung des Werts von 165 bedeute, dass ab dem übernächsten Tag, also ab Freitag, in den Schulen wieder Wechselunterricht stattfinden darf und Kindergärten und Kindertageseinrichtungen wieder öffnen dürfen.

Eventuell "Click & Meet" ab Montag

Sofern die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf dieser Frist aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist, räumt das Kultusministerium den Schulen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen ein. Wenn am Freitag und Samstag die Inzidenz weiter unter 150 bleibt, wäre ab Montag, 17. Mai, im Einzelhandel auch wieder "Click & Meet" möglich, das bedeutet, dass Kunden nach Anmeldung wieder in den Geschäften einkaufen dürften.

Der Lebensmittel-Einzelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen davon ausgenommen.