Das Baugebiet Brand V in Richtung Südwesten neben dem Rehgrund und dem Baugebiet Brand IV in Überberg geht in den letzten Verfahrensschritt. Der Gemeinderat gab nun grünes Licht.
Nach sieben Jahren – im September 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst – wurde nun der Bebauungsplan für das Baugebiet Brand V mit vier Enthaltungen im Gemeinderat beschlossen.
Die Verzögerungen waren vielfältiger Art, verdeutlichte Bauamtsleiterin Nadine Hentschel im Gemeinderat. So wurde etwa der Paragraf 13 b des Baugesetzes 2023 vom Bundesverwaltungsgericht als nicht EU-rechtskonform einkassiert. Dieser hatte beschleunigte Bauverfahren ermöglicht.
Besonders ins Gewicht fiel eine Stellungnahme der Naturschutzbünde Bund und Nabu. Diese hatten zum Beispiel auf die Sichtung von Fledermäusen in dem Gebiet hingewiesen, die ebenfalls unter Artenschutz stehen. Diese seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Weiter kam der „Fitis“ als Verzögerung hinzu, berichtete Hentschel. „Das ist ein geschützter Vogel, der da auch gern gebrütet hat“, erklärte Hentschel. Für ihn wurden Ausweichquartiere südlich des Gebiets gefunden. Auch die streng geschützte Haselmaus ist in diesem Gebiet angesiedelt. Für sie werden Kobel außerhalb des Gebiets angebracht, außerdem soll sie beim Bau „vergrämt“, also verscheucht werden, damit nicht versehentlich Haselmäuse getötet werden.
Kein Quartier für Fledermäuse
Hinsichtlich der Fledermäuse habe die Stadt das Gebiet inzwischen untersucht. „Im Bebauungsgebiet gibt es kein Quartier für Fledermäuse“, berichtet Hentschel. Das Waldstück ist zu dicht für die Tiere, um dort Nahrung zu suchen. Die Flugkorridore für die Tiere seien ebenfalls nicht beeinträchtigt, da diese einfach über die Bäume fliegen.
Bei der Wiese, die derzeit im Bereich für das neue Baugebiet liegt, wandten die Naturschutzbünde ein, dass diese nicht als Waldstück geführt werden dürfe, da es sich um eine „wertvolle Nasswiese“ handle. Das Gebiet wird weiterhin als Wald eingestuft und entsprechend bewertet.
Zudem hatte das Tiefbauamt in den Raum gestellt, den geplanten Zufahrtsweg, der auf drei Meter Breite angesetzt war, auf dreieinhalb Meter zu verbreitern. Dem wurde nicht entsprochen. „Wir lassen das so“, sagte Hentschel. Im Notfall könnten auch die landwirtschaftlichen Wege genutzt werden.
Außerdem war das Thema Abwasserabfluss und Entwässerung noch nicht vollständig geklärt. Daran hat das Bauamt inzwischen gearbeitet und eine Erschließungsplanung erstellt und mit dem Landratsamt abgestimmt. „Das hat mit dem Bebauungsplan eigentlich noch nichts zu tun, aber damit es später kein böses Erwachen gibt“, erklärte Hentschel.
Hentschel wies den Einwand, es handle sich bei den geplanten „Einzelhäusern“ nur um Einfamilienhäuser ,zurück. „Das stimmt nicht, ein Einzelhaus kann auch ein Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien sein“, erläuterte sie. „Wir wissen alle, wir müssen flächensparend vorgehen.“ Hochhäuser wird es in Überberg jedoch nicht geben – Bauten müssen auch in die ländlich geprägte Ortschaft passen.
Auch das Thema Öffentlicher Nahverkehr und ein Anschluss für Brand V war im Laufe des Verfahrens zur Sprach gekommen. Aber: „Das ist keine Sache des Bebauungsplans, das ist Sache vom Kreis und da können wir nicht viel tun“, erklärte die Bauamtsleiterin.
AfD enthält sich bei Abstimmung
Stadtrat Marcus Lotzin wandte ein, dass auch die Nutzung alter, bereits bestehender Gebäude in Betracht gezogen werden müsse, wofür es auch Fördermöglichkeiten gebe. Seine Fraktion werde sich bezüglich Brand V enthalten.
Nachdem Lotzin in seinem Vortrag noch mehrere Themen streifte, die nicht in Zusammenhang mit dem Baugebiet stehen, wurde er von den Gemeinderäten Hartmut Hobler und Franz Schuler gebeten, beim Thema zu bleiben, um die Sitzung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.