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Die Sicherungsverwahrung sorgt für Diskussionen, auch im Stuttgarter Justizministerium.

Stuttgart - Mit seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für reichlich Chaos in der deutschen Justiz gesorgt. Auf einer Diskussionsveranstaltung des Justizministeriums in Stuttgart wurde dies einmal mehr offenbar.

Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter schilderte, wie er mit seinen kürzlich aus dem Freiburger Gefängnis freigekommenen Mandanten den ersten Schritt in die Freiheit unternahm. "Sie waren nach 30 Jahren überhaupt nicht darauf vorbereitet. Wir gingen durch die Stadt, und neun Zivilbeamte hinter uns her. Wie eine Schulklasse." Weder in einem Freigängerheim noch in einem Obdachlosenwohnheim kamen die ehemals Sicherungsverwahrten unter. "Dabei sind sie alt und krank oder beides - jedenfalls nicht mehr gefährlich", beteuerte Kiesswetter. Der Vorsitzende des Stuttgarter Anwaltsvereins führte eine wissenschaftliche Rückfallquote von fünf bis zehn Prozent an. Was im Umkehrschluss hieße, dass über 90 Prozent der entlassenen Täter harmlos sind. Kurzum: Kiesswetter sieht seine Mandanten "stark in ihrer Freiheitsausübung beschränkt" - und sich mit dieser Haltung allein auf weiter Flur.

Ressourcen für wirklich gefährliche Täter

Freiburgs Polizeichef Bernhard Rotzinger verwies darauf, dass es sich immer noch um Straftäter handle, und zwar um "brandgefährliche". Die Polizei sieht er bei der Begleitung der Freigelassenen derzeit "in der ersten Reihe - aus der wir schnellstmöglich wieder rauswollen." Zugleich zeigte sich Rotzinger überrascht, dass die Bevölkerung "bisher ruhig geblieben ist". Hintergrund: Nach dem Urteil des EGMR wurde im Land in acht Fällen die Sicherungsverwahrung aufgehoben. Die meisten Betroffenen saßen in Freiburg ein. Früher kamen dort zehn bis 20 Prozent der Dauergefangenen nach positiven Gutachten irgendwann frei.

Jetzt sind die Gefängnisse an die Weisungen der beiden Oberlandesgerichte (OLG) in Karlsruhe und Stuttgart gebunden - die grundsätzlich gegensätzliche Auffassungen vertreten. Joachim Schubert, Richter am OLG Karlsruhe, warf dem Vertreter des Bundesjustizministeriums vor, trotz des sich lange anbahnenden Urteils aus Straßburg noch keine Neuregelung auf den Weg gebracht zu haben. Dieser verwies auf die Mühlen der Gesetzgebung - kündigte im Zuge des Verzichts auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung aber ein baldiges "Therapieunterbringungsgesetz" für psychisch Gestörte an. Es zielt auf eine nachträgliche therapeutische Unterbringung, wird aber nur einen Teil der Täter erfassen.

Nur welchen? Und bei wem liegen überhaupt die gesetzgeberischen Kompetenzen? Welche Rolle spielen Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof? Auch darüber herrscht noch weitgehend Unklarheit. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) will sich bei der neugestalteten Sicherungsverwahrung jedenfalls auf die schweren Gewalt- und Sexualdelikte konzentrieren. "Wir sind gut beraten, unsere Ressourcen auf die wirklich gefährlichen Täter zu fokussieren."