Das Land Baden-Württemberg muss Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung gehalten wurden, entschädigen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Symbolbild). Foto: dapd

Baden-Württemberg muss Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung gehalten wurden, entschädigen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Karlsruhe - Das Land Baden-Württemberg ist im Rechtsstreit um die Zahlung von Schmerzensgeld für ehemalige Sicherungsverwahrte wegen zu langer Unterbringung im Gefängnis auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies am Donnerstag die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zurück. Dieses hatte am 24. April entschieden, dass das Land vier früheren Sicherungsverwahrten insgesamt 240.000 Euro Entschädigung für überlange Unterbringung zahlen muss.

Die vier einstigen Sexualstraftäter waren in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg nach Verbüßung ihrer Haftstrafen noch weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen worden. Damit wurde die bei ihrer Verurteilung geltende Verwahrungshöchstfrist von zehn Jahren deutlich überschritten. Die Entschädigungssummen für den Überschreitungszeitraum betragen in den vier Fällen 73.000 Euro, 65.000 Euro, 53.000 Euro und 49.000 Euro. Das Landgericht legte jeweils 500 Euro pro Monat zugrunde. Das OLG bestätigte nun die Rechtsauffassung des Landgerichts.