Justizminister Goll Foto: dpa

Entlassung aus Sicherungsverwahrung winkt Häftlingen - Das Land rüstet sich.

Stuttgart - Aufgrund eines EU-Urteils müssen womöglich bald 17 rückfallgefährdete Schwerverbrecher aus baden-württembergischen Gefängnissen entlassen werden. Das Land rüstet sich schon mal für eine anschließende Überwachung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich in letzter Instanz entschieden, dass die Sicherungsverwahrung bei Straftätern nicht rückwirkend verlängert werden darf. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter in einem Fall und sprachen dem Häftling für die Jahre, die er ihrer Ansicht nach zu viel im Gefängnis saß, eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro zu.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1998. Damals schaffte die Bundesregierung die Obergrenze für eine Sicherungsverwahrung (zehn Jahre) ab. Seitdem können Straftäter, die ihre Haft zwar abgesessen haben, aber noch immer als gemeingefährlich gelten, theoretisch bis zu ihrem Tod im Gefängnis gehalten werden. Alle zwei Jahre wird die Maßnahme überprüft.

Das Gesetz trat damals auch rückwirkend in Kraft, das heißt: Kriminelle, die damals bereits in Sicherungsverwahrung saßen, aber mit einer Entlassung nach spätestens zehn Jahren rechnen durften, wurden von der neuen Härte auch erwischt. Einer von ihnen klagte dagegen und bekam nun recht.