Aufgrund einer Baustelle galt in der Rheinstraße schon vor einigen Jahren einmal Tempo 30. Nun ist dies – vorerst – dauerhaft der Fall. Foto: Schabel

Die Stadt führt aus Sicherheitsgründen auf der Bahnbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Tonnagelimit von 30 Tonnen ein.

Auf der Lahrer Bahnbrücke Rheinstraße gilt aus Sicherheitsgründen künftig eine Tonnagebegrenzung von 30 Tonnen. Zudem wird die zulässige Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen besteht außerdem ein Abstandsgebot von 70 Metern, informiert die Stadt Lahr in einer Mitteilung.

 

Diese Reduzierungen sind Folge einer Bauwerksprüfung. Die Längsspannbewehrung eines Fertigteilträgers ist angerostet. Zusätzlich kam beim Bau ein Stahl zum Einsatz, der von den Prüfingenieuren als „besonders stark gefährdet für Spannungsrisskorrosion“ eingestuft wird, heißt es weiter.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden diese Anordnungen notwendig. Diese Einschränkungen gelten, bis die Ergebnisse notwendiger Nachrechnungen vorliegen. Der Schwerlastverkehr aus Richtung Lahr könne über die B 415 in Richtung Autobahn gelangen.