Seit Langem wird in Balingen über das Thema Videoüberwachung am Bahnhof diskutiert. Eine andere Maßnahme wäre eine Waffenverbotszone. Die Stadt nimmt hierzu Stellung.
Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Heidelberg gehören zu den Städten in Baden-Württemberg, die zur Verbesserung der Sicherheitslage sogenannte Waffenverbotszonen eingerichtet haben. Kommt ein solches Modell auch für Balingen in Betracht? Wir haben nachgehakt.
Doch zuerst stellt sich die Frage: Was ist eine Waffenverbotszone? Diese Zonen sind Bereiche, in denen das Mitführen von Waffen aller Art und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge ab vier Zentimetern Länge verboten ist.
Einfach so können diese Zonen nicht eingerichtet werden
Die Polizei hat das Recht, in diesem Bereich verschärfte Kontrollen durchzuführen und darf zudem Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden, beschlagnahmen. „Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann“, ist auf der Homepage der Stadt Heilbronn zu lesen.
Die Landesregierung hat vor wenigen Wochen die Rechtsverordnungen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen auf unbestimmte Zeit verlängert. Das heißt aber nicht, dass die Kommunen ohne Weiteres eine solche Verbotszone einrichten können.
Die Einrichtung einer Waffenverbotszone durch die unteren Verwaltungsbehörden verlange neben einer wiederholten Begehung von Straftaten – etwa unter Einsatz von Waffen – auch die Feststellung, dass auch künftig mit der Begehung dieser Straftaten zu rechnen sei, schreibt uns Balingens Stadtsprecher Dennis Schmidt auf Anfrage. „Es bedarf hierzu konkreter Tatsachen, die sich beispielsweise aus einer Datenauswertung ergeben können“, heißt es weiter.
Polizeiliche Gefahreneinschätzung notwendig
Aus der Antwort der Stadtverwaltung ist zu erfahren, dass für die Einführung einer Waffenverbotszone eine polizeiliche Gefahreneinschätzung notwendig ist, wie sie auch eine Videoüberwachung erfordert.
Diese Art der Überwachung wird schon länger von verschiedenen Seiten für den Bereich des Balinger Bahnhofs gefordert. Die Stadt sieht dafür aber keine Notwendigkeit: „Wir haben die Situation am Bahnhof zusammen mit der Polizei intensiv erörtert und werden dies auch in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren regelmäßig weiterhin tun.“
Die aktuelle polizeiliche Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums Reutlingen ergibt, dass in diesem Bereich kein Kriminalitätsschwerpunkt ausgemacht wird. „Auch eine konkrete Gefahreneinschätzung für ein Waffenverbot liegt derzeit nicht vor, so dass sowohl eine Videoüberwachung rechtlich nicht möglich und eine Waffenverbotszone nicht notwendig ist“, bilanziert die Stadt.
Daran hat wohl auch der Vorfall im Mai dieses Jahres nichts geändert. Damals attackierte ein 23-jähriger Mann sein Opfer mit einem Messer und verletzte es lebensgefährlich.
Bislang war eine Waffenverbotszone in Balingen noch nicht im Gespräch: „Allein die Tatsache, dass es in anderen Städten eine Waffenverbotszone gibt, bedeutet nicht, dass auch die Stadt Balingen nachziehen muss“, heißt es von der Stadt.