Mit einem Pool im eigenen Garten lauern Gefahren für Kinder. Foto: dpa

Kind ertrinkt in Burladingen: Wie sind die rechtlichen Aspekte? Immer weniger können schwimmen.

Burladingen - Private Gartenpools erfreuen sich im Corona-Sommer 2020 immer größerer Beliebtheit. Doch nicht immer sind sie sicher: In Burladingen ist dieser Tage ein vierjähriges Mädchen in einem Gartenpool ertrunken. Wir haben uns nach den rechtlichen Aspekten erkundigt und erklären, wie man seinen Pool besser schützen kann.

Grundsätzlich darf der Eigentümer eines Gartenpools damit tun und lassen, was er will, erklärt TV-Anwalt Ingo Lenßen auf Anfrage von schwarzwaelder-bote.de. Das bedeutet: Jeder Eigentümer kann selbst entscheiden, wem er Zutritt auf sein Grundstück oder wem er die Nutzung seines Pools gestatten möchte und wem nicht.

"Für ein Unglück reichen schon ein paar Minuten"

Da ein Gartenpool aber ein großes Gefahrenpotenzial birgt, muss der Eigentümer andere Menschen schützen. "Jetzt kann man natürlich sagen, dass grundsätzlich jeder selbst für sich verantwortlich ist und sich vor Gefahrenquellen selbst schützen kann", erläutert Lenßen. Jedoch sehe dies bei Kindern anders aus.

"Eltern sind sich oft nicht bewusst, dass private Wasserflächen zu tödlichen Fallen werden können", sagte DLRG-Sprecher Martin Holzhause am Mittwoch. Unachtsamkeit und Sorglosigkeit vor allem der Erwachsenen sei daher eine besonders häufige Unglücks-Ursache. "Für ein Unglück reichen schon ein paar Minuten."

Zaun, Gitter oder Netz können helfen

Ein Zaun um das Grundstück gelte, so Ingo Lenßen, als ausreichender Schutz. Ist das Grundstück allerdings offen zugänglich, müsse der Eigentümer "die Gefahrenquelle - hier den Pool - vor dem Zutritt Dritter schützen". Das könne etwa mit Hinweisschildern oder einer Absperrung am Pool geschehen.

DLRG und der Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw/Köln) empfehlen, Pools mit einem Gitter oder Netz abzudecken, damit Kinder nicht einfach hineinklettern können. Außerdem müssten Kinder frühzeitig aufgeklärt werden über Gefahren, die im und am Wasser lauern. Zudem seien auch der Teich im Garten nebenan, der Bach hinter dem Grundstück oder das Planschbecken auf der Terrasse Gefahrenquellen. "Tore und Übergänge sollten deshalb so gesichert sein, dass sie von Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können", rät die DLRG.

Zahl der Todesfälle 2019 gestiegen

Kinder schweben nach Angaben der DLRG in besonderer Gefahr zu ertrinken: Im vergangenen Jahr kamen bundesweit 17 Kinder (2018: 15) im Vorschul- und acht (2018: elf) im Grundschulalter im Wasser ums Leben. Ein Grund: Immer weniger Jungen und Mädchen können schwimmen, wie die DLRG warnt. In privaten Swimmingpools kamen im vergangenen Jahr zwei Menschen ums Leben.

Laut Anwalt Ingo Lenßen gab es bereits einen ähnlichen Fall, bei dem am Ende ein Bürgermeister verurteilt wurde: Er hatte einen Feuerwehrlöschteich, an dem immer wieder Kinder spielten und der als gefährlich galt, nicht ausreichend gesichert. In erster Instanz sei er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. "Ein Urteil eines Obergerichtes hierzu liegt nach meiner Kenntnis jedoch noch nicht vor", so Lenßen. 

"Ich glaube, jeder sollte für ausreichende Sicherung sorgen, um sich schlussendlich keine Vorwürfe machen zu müssen." Theoretisch komme aber bei einem tödlichen Pool-Unglück eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.

Im Fall des tödlichen Pool-Unglücks in Burladingen gehen die Ermittlungen weiter. Wie die Behörden am Mittwoch mitteilten, solle eine Obduktion weitere Hintergründe zum Geschehen klären.