Die Frist zum Rückschnitt von Bäumen und Hecken läuft ab. Foto: Ben Mattes

Totes Holz, herabfallende Äste, verdeckte Schilder – das kann gefährlich werden. Grundstücksbesitzer müssen dafür sorgen, dass alles seine Ordnung hat mit Büschen und Bäumen. Am Freitag, 28. Februar, endet die Frist zum Rückschnitt.

Nur noch wenige Tage bleiben den (Hobby-)Gärtnern, um Gehölze so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass Bäume und Büsche mit Beginn der Balz- und Brutzeit nicht mehr mit großem Gerät bearbeitet werden können. Stichtag dafür ist Freitag, 28. Februar. Fällungen und Rodungen sind ab dann genau so wenig erlaubt, wie größere Gehölzrückschnitte.