Totholz liegt in einem Mischwald. Im Talheimer Ortschaftsrat ging es darum, welche Pflichten Waldbesitzer in Bezug auf die Sicherheit haben. (Symbolfoto) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Wer haftet bei morschen Bäumen im Privatwald? Im Talheimer Ortschaftsrat ging es um Sicherheit, Zuständigkeiten und offene Rechtsfragen.

Der Naturschutzbeauftragte für die Stadt Horb und die Gemeinden Empfingen und Eutingen, Björn Uerpmann, sowie Förster Walter Pabst von Ohain, der seit 1. Januar neuer Revierleiter im Forstgebiet Horb-Nord ist, nahmen an der jüngsten Sitzung des Talheimer Ortschaftsrates teil.

 

Pabst von Ohain stellte sich kurz vor und Uerpmann referierte über die Verkehrssicherheitspflicht (VSP) bei Bäumen und in den Wäldern. Darum hatte ihn Ortsvorsteher Anton Ade aus aktuellem Anlass gebeten.

Neue Revierförster Der neue Revierförster kommt aus Bayern und sein Lieblingsbaum ist die Tanne. Er ging kurz auf den anstehenden Waldumbau ein, betonte, dass die trockenen Jahre den Bäumen, die nicht so tief wurzeln, zugesetzt haben, denn diese brächten das Wasser nicht mehr nach oben. Hier will man mit anderen Baumsorten gegensteuern. Er versprach, den Wald als „offenen Wald“ für Besuchergruppen, Kindergärten und als Naherholungsraum weiter offen zu halten.

Auf Nachfrage erklärte er, dass er für den gesamten Wald zuständig ist und daher auch Ansprechpartner für die Privatwaldbesitzer sei. Obwohl die Homepage des Landratsamtes derzeit neugestaltet wird, sei er aber im Internet gut zu finden, falls man Fragen aller Art hat. „Kommen Sie einfach auf mich zu, ich bin für alles offen“, bot er an und Anton Ade meinte, „darauf können Sie sich verlassen“.

Dann ging man jedoch zum Hauptanliegen der Ortsverwaltung über. Die Ortsverwaltung hatte aufgrund morscher Bäume in Privatwäldern angefragt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist beziehungsweise um Unterstützung gebeten. Durch den Forst wurden daraufhin einige morsche Bäume entfernt.

Wer trägt die Kosten für Baumfällungen? Die Kostenfrage und die Frage der zukünftigen Vorgehensweise wurde von Seiten der Ortschaft daraufhin nochmals angefragt: „Auf dem Weg von der Alten Horber Straße Richtung Altheim wurden ja bereits von Ihnen ein paar morsche Bäume im Privatwald entfernt. Werden die Kosten der Fällung an die Privatwaldbesitzer weitergegeben oder wie werden diese Kosten gedeckt? Besteht nicht die Gefahr, dass die Privatwaldbesitzer zukünftig davon ausgehen, dass die Arbeiten immer durch den Forst ausgeführt werden?“, fragte Anton Ade bei der Forstverwaltung nach.

Uerpmann teile dazu schriftlich mit: „In dem von Ihnen genannten Fall wurden die Bäume von dem Unternehmer mit gefällt, der auch die Maßnahmen auf der städtischen Fläche umgesetzt hat. In Abstimmung mit der Stadt werden in diesem speziellen Fall keine Rechnungen an die Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer gestellt, da der Aufwand hierfür die Kosten des Unternehmers übersteigen würden. Das ist aber sicherlich nicht der Normalfall“, so die Antwort auf den ersten Teil der Frage.

Wie sieht die Rechtslage aus? Auf den zweiten Frageteil gab es folgende Antwort: „Wenn Ihnen Bäume auffallen die Verkehrssicherungsrelevant sind, können Sie diese gerne an Herrn Pabst von Ohain melden, dann schauen wir, wie damit umzugehen ist. Es ist aber nicht so, dass jeder Baum, der eine potenzielle Gefahr darstellt, auch eine Verkehrssicherungspflicht auslöst.

Ortsvorsteher Ade war mit dieser Antwort noch nicht ganz zufrieden, da für die Ortsverwaltung immer noch unklar war, wie die korrekte Vorgehensweise und insbesondere die Rechtslage aussieht, wenn morsche Bäume an die Ortsverwaltung gemeldet werden. Er fragte: Wer haftet, wenn etwas passiert? Wer schreibt gegebenenfalls die Eigentümer an? Forst oder Ortsverwaltung? Welche Eskalationsmöglichkeiten bestehen? Fragen, die Uerpmann dann in der öffentlichen Sitzung beantwortete.

Der neue Revierförster Walter Pabst von Ohain Foto: Peter Morlok

Betreten des Waldes zu Zwecken der Erholung auf eigene Gefahr Er gab zu, dass ökologisch wertvolle, alte Bäume mit der Zeit gefährlich werden können. Äste trocknen aus, der Baum wird zu groß und so weiter. „Daraus entsteht eine rechtlich recht schwammige Situation, denn es gibt keine genaue Regelung, wie zu verfahren ist“, so der Experte, der betonte, dass der Forst zwischenzeitlich die VSP von der Stadt übernommen habe. Er fügte an, dass das Betreten des Waldes zu Zwecken der Erholung – auf eigene Gefahr – erlaubt sei und es daher weniger strenge VSP gäbe, der Waldbesucher jedoch eine hohe Eigenverantwortung trägt. Oder anders ausgedrückt: Wer in den Wald geht, muss aufpassen.

Uerpmann sagte auch, dass Erwartungen und wirtschaftlich Zumutbares manchmal auseinander gehen. Letztendlich entscheiden dann die Gerichte, wer für was haftbar zu machen ist.

Die Forstverwaltung steht Privatwaldbesitzern zur Seite Bei forsttechnischen Problemen, die Privatwaldbesitzer haben, würde man von Seiten der Forstverwaltung helfen, sofern das möglich sei, räumte Uerpmann ein. „Oft haben die Privatwaldbesitzer auch nicht die technischen Möglichkeiten, die zur VSP notwendig sind, doch die durch unsere Hilfe entstandenen Kosten müssen in der Regel übernommen werden. Und wenn dies nicht erfolgt, dann muss die Ortsverwaltung nach einer Lösung suchen und oft sitzt die Ortsverwaltung dann zwischen den Stühlen“, ergänzte der Experte.

Bürgermeister Ralph Zimmermann meldete sich dazu und erklärte, dass die Ortschaft nicht zuständig ist, sondern dass hier die Stadt Horb zuständig ist.

Für Ortsvorsteher Ade eine sehr gute Botschaft, denn ab diesem Moment konnte er sich beruhigt zurücklehnen. Er war aus dem Schneider, da offiziell nicht zuständig.

Welche Sicherheitspflichten gelten für Waldbesitzer?

Verkehrssicherheitspflicht (VSP)
Im Rahmen seines Vortrags hatte Uerpmann Leitplanken für Waldbesitzer vorbereitet: Waldbesitzende müssen folgende Überlegungen in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen: Je größer die Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts, desto eher sind Maßnahmen erforderlich. Je schwerwiegender die möglichen Folgen eines Nichthandelns, insbesondere die Art des möglichen Schadens, desto strenger sind die Anforderungen an eine von den Waldbesitzenden vorzunehmende Sicherungsmaßnahme. Je einfacher Maßnahmen objektiv möglich und subjektiv zumutbar sind, desto eher können diese auch erwartet werden. Je mehr Möglichkeiten des Selbstschutzes bestehen, üblich und zumutbar sind, desto weniger sind Waldbesitzende verpflichtet, einer etwaigen VSP nachzukommen. Je erkennbarer oder typischer eine Gefahrenlage ist, desto eher ist Selbstschutz möglich. VSP innerhalb von Waldbeständen: Selbstschutz steht im Vordergrund; keine Vorsorge durch Waldbesitzende gegen waldtypische Gefahren. VSP an und auf Waldwegen: Auch der Waldweg ist Wald im Sinne des Gesetzes, Selbstschutz steht im Vordergrund; Waldbesucher müssen auf (niedrigen) Standard und typische Gefahren des Waldes eingestellt sein. Aber: Es besteht an und auf den Waldwegen die allgemeine VSP hinsichtlich erheblicher unvermuteter oder nicht erkennbarer, also atypischer Gefahren. Atypische Gefahren auf und an Waldwegen können sein: Einrichtungen oder Anlagen, die vom Waldbesitzer oder von Dritten geschaffen wurden, forstliche Betriebsarbeiten oder ähnliches. Grundsätzlich gilt: Immer dort, wo Anhaltspunkte für eine zeitnahe Gefahrenverwirklichung vorliegen, beispielsweise ein entwurzelter und über den Weg hängender Baum, muss schnell gehandelt werden. VSP bei Erholungseinrichtungen im und am Wald: Vorsorge dafür, dass die Einrichtung/Anlage technisch ordnungsgemäß angelegt und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auch im Hinblick auf die vom umgebenden Bestand ausgehenden Gefahren gefahrlos genutzt werden kann. VSP entlang waldrandnaher Bebauung und Baugrenzen: Vorsorge steht im Vordergrund. Es gilt grundsätzlich die uneingeschränkte Verkehrssicherungspflicht, wobei die Überwachungspflicht vom Grad der Gefährdung abhängig ist. VSP Wald an öffentlichen Verkehrswegen (insbesondere öffentliche Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserwege): Vorsorge steht im Vordergrund, da kein Selbstschutz möglich ist und die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs hier besonders hoch sind.