Auch für die Nachrüstung von Fenstern können Zuschüsse beantragt werden. Foto: Balk

Bund erhöht Zuschüsse für Einbruchschutz auf 50 Millionen Euro. Auch Förderkredite können beantragt werden.

Oberndorf - Private Eigentümer und Mieter können Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Millionen Euro erhöht.

»Fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Die Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus«, sagt Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium. »Mit den erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung.«

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden laut Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe, im Jahr 2016 über 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Mehr als 50.000 Wohneinheiten wurden so mit verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert.

Zudem  können  Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2000 Euro, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5000 Euro investiert. »Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut«, sagt Hengster.

Weitere Informationen:

www.kfw.de/zuschussportal