Im Juli 2021 soll ein Mann in Schwenningen eine Frau sexuell belästigt haben. Der Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt. Foto: © detailblick-foto – stock.adobe.com

Ein Kampf in Schwenningen führte zu einem sexuellen Übergriff. Auch eine Frau mit Kind solle von dem Täter angegriffen worden sein.

Villingen-Schwenningen - Der 24-jährige Angeklagte saß gemeinsam mit seinem Dolmetscher und dem Verteidiger im Saal 1 des Amtsgerichts in Villingen. Unruhig rutschte er auf seinem Stuhl hin und her und lauschte der Verlesung der Anklage. Beim Übersetzen half ein Dolmetscher, zu den Vorwürfen konnte er sich anschließend eigenständig äußern.

 

Ungewollte Berührungen im Schritt und an den Brüsten

Im Juli 2021 solle er eine 36-jährige Frau, durch Gewalteinwirkung, sexuell belästigt haben. Ungewollte Berührungen solle die Frau im Schritt und an den Brüsten erfahren haben.

Was war zuvor passiert? In Schwenningen in der Neckarstraße solle ein Kampf stattgefunden haben, zu dem der Angeklagte dazustieß. Der Freund der 36-Jährigen erlitt beim Kampf Verletzungen am Kopf, kurzerhand habe sich der 24-Jährige als Helfer angeboten, um ihn gemeinsam mit der Freundin nach Hause zu bringen. Zum Dank soll sie den Angeklagten auf ein Bier eingeladen haben.

Schilderungen stimmen nicht überein

An diesem Punkt endet die Schilderung des Angeklagten. Er meinte, dass er die Situation nach zehn Minuten bereits verlassen hatte. Laut des Opfers erfolgte aber ein brutaler Übergriff, bei dem sie sexuell belästigt wurde. Voller Panik habe sie sich, nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Täter, im Schlafzimmer verbarrikadiert – erzählte sie im Gericht aufgelöst und den Tränen nahe. Der Vorfall habe sie massiv psychisch belastet, sodass sie therapeutisch behandelt werden musste.

Diebstahl im Wert von 1300 Euro

Das war aber noch nicht alles – denn es ging ebenso um Diebstahl. Das Opfer berichtete in ihrer Aussage, dass sie am nächsten Morgen beim Verlassen des Zimmers bemerkte, dass ihr unter anderem Smartphones, Tablets und Kopfhörer geklaut worden seien. Wert der Gegenstände: 1300 Euro. Beide Vorwürfe bestritt der Angeklagte.

Angeklagter soll Verlobte mit Kind gewürgt haben

Mitverhandelt wurde zudem ein dritter Vorwurf. Im Juni 2021 in Schwenningen soll er an einer Aral-Tankstelle in der Nähe der ehemaligen Landesgartenschau seine Verlobte nach Streitigkeiten gewürgt haben. Dabei soll diese ein drei Monate altes Baby in den Armen gehalten haben. Die Verlobte verweigerte ihre Aussage vor Gericht. Trotz fotografierter Würgemale am Hals, konnte ihm die Tat nicht nachgewiesen werden.

Angeklagter demolierte Auto

Zusätzlich hatte der Angeklagte in Schwenningen in der Neckarstraße ein Auto demoliert, in dem er unter anderem die Seitenspiegel abschlug. Der Sachschaden betrug rund 4000 Euro. Diesen Vorwurf gestand er und bekam daher eine leichte Strafmilderung.

Langes Vorstrafenregister

Diese vier Vorwürfe waren jedoch nicht die einzigen Straftaten, die der junge Mann in seinem Leben begangen hatte. Sein Vorstrafenregister reichte von Hausfriedensbruch über mehrere Körperverletzungen zu Drogen- und Waffenbesitz. Auch eine Haftstrafe hatte er bereits abgesessen.

Nach rund zwei Stunden Gerichtsverhandlung wurde der Angeklagte zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Es handele sich, laut der Staatsanwaltschaft, um ein schwerwiegendes Verbrechen. Er habe eine hohe kriminelle Energie und ihm wurde eine schlechte Sozialprognose gestellt. Es blieb daher nichts anderes, als ihn in Haft zu nehmen.