Vor dem Landgericht in Hechingen hat ein 45-Jähriger aus Albstadt gestanden, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Ende März soll das Urteil gesprochen werden.
Der 45-Jährige aus Albstadt hat laut Erkenntnissen des Gerichts hunderte Videos und Bilder mit sexuellen Darstellungen Minderjähriger besessen und verschickt. Dabei schreckte er auch nicht davor zurück, seine eigene Tochter zum Opfer zu machen.
Bei der Verhandlung wird eine Video-Aufnahme gezeigt, die den Missbrauch an der Tochter dokumentiert, die zum Zeitpunkt der Aufnahme fünf Jahre alt gewesen ist. Aufgenommen hat das Video der heute 45-Jährige selbst, vor etwa sieben Jahren.
Die Vorwürfe stimmen
Dass die Vorwürfe stimmen und er das Video aufgenommen hat, das gesteht der Mann während der Verhandlung. Er verneint auch nicht die anderen Taten, die ihm der Staatsanwalt vorhält: So hat er Hunderte kinder- und jugendpornografische Bilder besessen und verschickt. Außerdem hat er immer wieder minderjährige Nutzerinnen und Nutzer auf der Chat-Plattform „Knuddels“ angeschrieben und dazu aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Es sind insgesamt 14 Anklagepunkte.
Im Dunklen bleibt bei der Verhandlung, wie es zu den Taten kommen konnte. Der Angeklagte selbst berichtet aus seinem Leben: Nach seiner Aussage ist er als Kind von Mitschülern sexuell missbraucht worden – ab dem Alter von zehn Jahren wöchentlich, über Jahre hinweg. Er bekennt, dass er sexuelles Interesse an Kindern erstmals 2003 verspürt habe. Im gleichen Jahr lernte er seine spätere Frau kennen. Sie ist die Mutter der betroffenen Tochter.
Hinweis von US-amerikanischer Organisation
Im vergangenen Jahr flog auf, dass er sich immer wieder entsprechende Fotos und Videos angeschaut hat. Die Polizei bekam – so ist der Verhandlung zu entnehmen – im Januar 2022 einen Hinweis vom „National Center for Missing and Exploited Children“, einer US-amerikanischen Organisation, die Social-Media-Plattformen überprüft und mögliche Fälle von Kinderpornografie an das Bundeskriminalamt meldet. Über den Account machten die Ermittler den 45-Jährigen ausfindig. Im März 2022 dann durchsuchten sie das Haus der Familie in Albstadt. Einen Monat später erschien der Mann freiwillig bei der Polizei, um mehrere Taten zu gestehen. Der Mann bat um Hilfe. Daraufhin war er stationär für eine Woche in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort verbrachte er eine Woche.
Momentan sitzt der Mann in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Villingen-Schwenningen. Während dieser Haft erstellte ein Gutachter ein psychiatrisches Gutachten. Es ist vorgesehen, dass der Gutachter beim nächsten Prozesstermin am 31. März seine Eindrücke schildert. Für diesen Tag sind auch die Plädoyers und das Urteil eingeplant, wie bei der Verhandlung verlautete. Die Tochter des Angeklagten tritt als Nebenklägerin auf.
Sexueller Missbrauch wird nach § 176 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.
Weitere Informationen
Sexueller Kindesmissbrauch
Jede sexuelle Handlung, die an Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird, gilt als sexueller Kindesmissbrauch. Das trifft auch zu, wenn die Kinder und Jugendlichen aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht fähig sind, wissentlich zuzustimmen. Sind die Kinder jünger als 14 Jahre, gilt die grundsätzliche Annahme, dass sie noch nicht so weit sind, sexuellen Handlungen zuzustimmen. Dabei umfasst sexueller Missbrauch einen weiten Bereich und beginnt bereits beispielsweise mit Zungenküssen. Strafbar ist neben anderem auch die Aufforderung an das Kind, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Geregelt ist das im Paragrafen 176 des Strafgesetzbuches. Danach wird sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.