Ein junger Mann war angeklagt, weil er eine Teenagerin in Altensteig gegen deren Willen an die Brust gefasst und geküsst haben soll. Mehrere Zeugen sollten ihn entlasten – vergeblich.
Ein heute 19-Jähriger soll im vergangenen April eine heute 15-Jährige aus der Region gegen ihren Willen bei einer Party im Altensteiger Stadtpark auf den Mund geküsst und später an die Brust gefasst haben. Nun stand er wegen sexueller Belästigung vor Gericht.
„Diese Beschuldigung ist hinten und vorne falsch“, wies er die Vorwürfe von sich. Die junge Frau sei „besoffen“ gewesen und lag am Boden. Eine Freundin von ihr habe ihn gebeten, sie auf eine Parkbank zu legen. Die Geschädigte erklärte im Zeugenstand, dass es dabei zum Kuss gekommen sein soll. Sie habe geweint. Sie gab auch zu, betrunken gewesen zu sein.
Er sagte zu einem anderen jungen Mann: „Lass sie ficken“
Als die Polizei kam, seien sie alle weggerannt, bis zu einem Wohnhaus. Dort habe der Angeklagte zu einem Freund gesagt : „Lass sie ficken“ und ihr an die Brust gefasst. Bei der Polizei hatte sie noch ausgesagt, dass es an beiden Brüsten gewesen sei. Im Gericht wusste sie es nicht mehr genau, „aber es war mindestens eine“.
„Wie könnte ich eine Frau vor den Augen so vieler Menschen küssen?“, fragte der Angeklagte schon bei seiner Vernehmung. Er habe sie auf die Bank gelegt, weitergefeiert und sei eine halbe Stunde später nach Hause gegangen.
Diese Geschichte sollte auch ein Freund – einer von 14 geladenen Zeugen – bestätigen. Der erklärte gleich zu Anfang: Der Angeklagte habe das Mädchen nicht geküsst, er habe ihm nur aufgeholfen.
Nur: Bei der Polizei hatte er noch etwas ganz anderes erzählt: Von dem Kuss, dem Grapschen, dem „Ficken“. „Sie sind in der Gefahr, sich strafbar zu machen“, wies Richter Link ihn auf die Konsequenzen hin. Entweder er habe bei der Polizei gelogen und seinen Freund somit falsch belastet. Oder er lüge jetzt – das sei eine Falschaussage. „Ihre Aussage lässt erkennen, dass Sie versuchen, den Angeklagten zu schützen“, stellte der Richter fest.
Nachdem er mehrfach die Chance zur Richtigstellung erhielt, man ihm „die Würmer aus der Nahe ziehen musste“, wie es der Richter ausdrückte, gab der 18-jährige Zeuge endlich zu: Es war so, wie es im Protokoll der Polizei stand.
Vier weitere Teenager – alle zwischen 14 und 17 Jahren – wollten außerdem als Augenzeugen bestätigen können, dass der Angeklagte das Mädchen wirklich nur auf die Bank gelegt habe. Er habe sie vom Boden aufgehoben, etwa in der Haltung, wie eine Frau über die Schwelle getragen wird. Andere Zeugen hatten zwar von dem Vorfall gehört, waren aber nach eigener Aussage nicht dabei gewesen.
Schlussendlich: Die Geschichte des Mädchens erschien dem Richter in seiner Gesamtheit plausibel. Die des Angeklagten und der Entlastungszeugen hingegen nicht – unter anderem wegen Widersprüchen zur Polizeivernehmung, dem Übereinstimmen nur eines einzigen Details in den Aussagen sowie dem Auftritt des eingeknickten Zeugen.
Urteil nach Jugendstrafrecht
Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verwarnt, soll an einem Sozialtrainingskurs teilnehmen und 500 Euro an das Opfer zahlen. Diese Summe kann er mit gemeinnütziger Arbeit erarbeiten, dann werde das Geld aus dem Wiedergutmachungsfond ausbezahlt. Hält er sich nicht an die Vorgaben, droht ihm Arrest.