Bisher sind in diesem Herbst im Kreis Freudenstadt keine Fälle von Vogelgrippe bekannt. (Archivfoto) Foto: Maria Hopp

Bislang ist der Kreis Freudenstadt von der Vogelgrippe verschont geblieben. Doch das Landratsamt bereitet sich auf mögliche Seuchenausbrüche vor.

Das Landratsamt in Freudenstadt kann beim Thema Vogelgrippe bislang Entwarnung geben. Pressesprecherin Sabine Matt teilt unserer Redaktion mit: „Der Landkreis Freudenstadt ist nach jetzigem Kenntnisstand bisher nicht von den Ausbrüchen der Geflügelpest (Vogelgrippe), die im Alb-Donau-Kreis bei Hausgeflügel beziehungsweise bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen in Ostdeutschland, festgestellt wurden, betroffen. Es gibt derzeit im Landkreis Freudenstadt auch keine Verdachtsfälle.“

 

Trotz der aktuell ruhigen Lage laufen im Hintergrund Vorbereitungen für den Ernstfall. Matt erklärt: „Das Landratsamt Freudenstadt (Veterinär- und Verbraucherschutzamt) bereitet sich intern auf eine Verschärfung der Seuchenlage beziehungsweise auf Geflügelpestausbrüche vor, zum Beispiel durch Überprüfung und Vervollständigung der Gerätschaften, der Abläufe und der vorhandenen Daten und gegebenenfalls Information der Tierhalter.“

Das Veterinäramt überprüfe die vorhandene Schutzausrüstung wie Overalls, Handschuhe oder Atemschutzmasken für die Bergung und Beprobung von verdächtigen Tieren oder gegebenenfalls notwendige Betriebsbesuche.

„Weiterhin werden für die Probenahme von verdächtigen Wildvögeln oder Geflügel entsprechende Tupfer in ausreichender Menge benötigt sowie Arzneimittel und Injektionsbesteck zur Euthanasie einzelner Tiere im Verdachtsfall oder zur Tötung von Kleinstbeständen“, sagt Matt.

Das passiert im Verdachtsfall

Sollte es zu einem Verdachtsfall von Vogelgrippe kommen, geht das Landratsamt strukturiert vor. Matt beschreibt: „Beim Vorliegen des Verdachts auf Geflügelpest in einem landwirtschaftlichen Betrieb muss dieser zu einer Betriebskontrolle aufgesucht werden. Neben der Untersuchung und Beprobung der verdächtigen Tiere sowie des übrigen Geflügels werden hierbei auch die Haltungsumstände und die Biosicherheit überprüft sowie die Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge in der Tierhaltung, um mögliche Eintragswege ausfindig zu machen.“

Außerdem werde hierbei ermittelt, ob das Virus bereits in andere Geflügelbestände verschleppt worden sein könnte. „Der Betrieb unterliegt ab dem Zeitpunkt des Geflügelpestverdachts der Sperre, das heißt, es dürfen weder lebende Tiere noch Produkte dieser Tiere wie zum Beispiel Eier oder auch Gülle den Betrieb verlassen. Auch darf kein Geflügel in den Bestand verbracht werden.“

Laborergebnis muss vorliegen

Bestehe zum Beispiel aufgrund der Symptomatik ein dringender Verdacht auf eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus oder hat der Betrieb Tiere aus einem infizierten Bestand übernommen, bereite das Veterinäramt weitere Maßnahmen vor. Konkret bedeute das, dass die Tötung und Beseitigung des Geflügels geplant und vorab die Umrisse der Restriktionszonen – eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern – festgelegt werden, bis das Ergebnis aus dem Labor vorliegt.

Bevor der Ausbruch endgültig festgestellt und öffentlich bekannt gemacht wird, muss ein positiver Laborbefund allerdings noch durch das Friedrich-Loeffler-Institut (Nationales Referenzlabor für Tierseuchen) bestätigt werden. „Mit der Tötung des betroffenen Bestandes würde jedoch spätestens beim Nachweis des Virus begonnen werden“, erklärt Matt.

Registrierung für Geflügelhalter

Online-Antrag
Wichtig zu wissen ist für Geflügelhalter, dass sie ihre Haltung registrieren lassen müssen. Die Haltung von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Wachteln und Laufvögeln muss beim Landratsamt Freudenstadt (Veterinär- und Verbraucherschutzamt) zur Registrierung angezeigt werden. Geflügelhalter, deren Haltung bisher nicht registriert ist, haben dies laut Landratsamt unverzüglich nachzuholen. Der Registrierantrag für Geflügelhalter kann auf der Internetseite des Landratsamts abgerufen werden. Bei Rückfragen können sich Tierhalter sowie alle anderen Bürger auch telefonisch oder per Mail mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen: Telefon 07441/9 20 42 24, E-Mail vetamt@kreis-fds.de.

Symptome der Vogelgrippe
Als mögliche Symptome für eine Infektion von Geflügel mit dem Vogelgrippevirus H5N1 nennt das Landratsamt Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit, starker Abfall der Legeleistung, Schwellungen im Kopfbereich oder vermehrte Todesfällen. In diesen Fällen sollte das Veterinäramt verständigt werden.