Die Geflügelpest ist im Schwarzwald-Baar-Kreis angekommen. Geflügelhalter haben einiges zu beachten – aber auch die Bürger. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp

Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist bei einem Geflügelbetrieb in Bräunlingen die Geflügelpest (Vogelgrippe), vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden.

Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt am Donnerstag, 18. Dezember erhalten.

 

Bei den infizierten Tieren handelt es sich um Legehennen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.

In diesen Zonen gelten erhebliche Einschränkungen für die Haltung von Geflügel sowie die Verbringung von Geflügel, Eiern und Geflügelfleisch. Insbesondere ist alles Geflügel innerhalb der Sperrzonen aufzustallen.

Erste Maßnahmen rund um den Hof

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes untersuchen aktuell 30 Geflügelbetriebe, die sich in einem Radius von drei Kilometern befinden. Betriebe, die in einem Radius von zehn Kilometern liegen, werden stichprobenartig untersucht. Hinweise auf eine Verbreitung der Geflügelpest gibt es bisher nicht.

Bestimmungen einhalten

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten, so die Mitteilung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis. Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen.

Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten.

Direkten Kontakt mit Wildvögel vermeiden

Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.

Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden.

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Diese Maßnahmen sind einzuhalten

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen: kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln; Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung, beziehungsweise Schutzkleidung, einschließlich Wechsel des Schuhwerks; Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung; Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren; Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall; Tränken nur mit Leitungswasser; betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten und nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft.

Fütterung von Wildvögeln

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.

Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind Meldungen per Mail an veta@lrasbk.de möglich.

Mehr Informationen

Situation in Deutschland und Baden-Württemberg In Deutschland kam es in den letzten Monaten sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe (Geflügelpest) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im Tierseucheninformationssystem (TSIS): https://tsis.fli.de/cadenza/ Weitere Informationen zur Geflügelpest im Schwarzwald-Baar-Kreis: https://www.lrasbk.de/Gefluegelpest.