Ungenutzt ist die schattige Ecke im Winkel (rechts), die das „Snacktory“-Team für ein paar Essplätze nutzen möchte. Foto: Karina Eyrich

Die „Snacktory“ ist mit Plänen gescheitert, eine schattige und kaum frequentierte Ecke gegenüber für Sitzplätze für ihre Gäste zu nutzen: an den „Sondernutzungsrichtlinien“.

Florian Steinhardt und Selina Keinath verstehen die Welt nicht mehr: Vor kurzem haben sie die „Snacktory“ in der Marktstraße eröffnet und davor – mit Genehmigung der Stadt – Tische und Stühle platziert, damit ihre Gäste im Freien essen können.

 

Doch an heißen Sommertagen beschattet die Markise nur eine Reihe der Sitzgelegenheiten – die vordere Reihe ist der mitunter heißen Sonne ausgesetzt. Gegenüber allerdings ist es schattig: Oberhalb der Unteren Apotheke, deren vormaliges Gebäude seit dem Umzug an den Europaplatz leer steht, und vor dem Schaufenster des Ladens „Himalaya Arts“ liegt eine ungenutzte, vor Wind und Sonne geschützte Ecke, die sich prima für ein paar Sitzplätze eignete, finden die „Snacktory“-Inhaber.

„Der Inhaber des Landens hat kein Problem damit – das bringt ihm Kunden“

Also fragten sie im „Himalaya Arts“ nach, ob es okay sei, die Ecke für ihre Gäste zu nutzen. „Der Inhaber hat damit überhaupt kein Problem – im Gegenteil“, berichtet der Gastronom. Immerhin hätten seine Gäste ja dann einen guten Blick auf die Auslagen des Geschäftes für Kunsthandwerk, Kleidung, Taschen, Schmuck und Geschenkartikel aus Indien, Nepal, Tibet und Südostasien.

Auch Kathrin Assenheimer vom Stadtplanungsamt Albstadt habe nichts dagegen gehabt, habe sich alles angesehen und sei sehr nett gewesen, so Steinhardt und Keinath.

Die Markise der Snacktory beschattet nur einen Teil der Plätze. Foto: Karina Eyrich

Also besorgten die beiden kurze Tischgarnituren und wollten sie in die schattige Ecke stellen, doch Jan Leitenberger, der Leiter der städtischen Verkehrsbehörde, machte den beiden einen Strich durch die Rechnung. Er habe damit argumentiert, dass es angesichts von Fußgängern und Radfahrern in der Marktstraße – letztere dürfen ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren – eine Gefahrenquelle sei, wenn Servicepersonal zwischen der „Snacktory“ und den Tischen und Bänken gegenüber kreuze, erklärt Selina Keinath und weist darauf hin, dass der Imbiss-Laden gar kein Servicepersonal habe.

„Rüberlaufen ist auch nicht gefährlicher als im Gehen zu essen“

Wer einen Burger bestelle, esse ihn entweder gleich aus der Hand oder erhalte ihn und die Beilagen dazu auf einem Teller, um sich damit hinzusetzen. Somit herrsche nicht mehr Fußgängerverkehr, der die Straße quere, als wenn ein Gast im Gehen in seinen Burger beiße oder die Kunden umliegender Geschäfte dieselben verließen.

Jan Leitenberger beruft sich auf Nachfrage unserer Redaktion auf die „Sondernutzungsrichtlinien“ der Stadt Albstadt, die der Gemeinderat beschlossen habe. „Sie besagen, dass Außengastronomie nur an der Stätte der Leistung“ – also direkt beim Lokal – „betrieben werden darf.“

Die Ecke gibt einen schattigen Sitzplatz ab. Foto: Karina Eyrich

Den Hinweis, dass es mehrere Lokale in der Ebinger Innenstadt gebe, die von ihrer Außengastronomie durch einen Gehweg getrennt seien, lässt Leitenberger nicht gelten: In diesen Fällen lägen die Sitzplätze dennoch beim zugehörigen Lokal, im Fall der „Snacktory“ aber gegenüber, getrennt durch die Marktstraße. „Wir haben unsere Richtlinien, und an die halten wir uns“, betont der Leiter der Verkehrsbehörde, kündigt aber an, die Situation im nächsten Jahr zu überprüfen. Wenn sich dann herausstelle, dass die „Snacktory“ so gut laufe, dass weitere Sitzplätze nötig seien, müsse man die Situation neu bewerten.

Ein Holzpodest ist auch nicht drin

„Wir haben Herrn Leitenberger gebeten, doch einfach mal zu kommen“, berichten Selina Keinath und Florian Steinhardt, „aber er kam nicht“.

Und ein kleines Holzpodest, das die Schräge der Marktstraße ausgleicht und Nutzern von Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen den Zutritt zur „Snacktory“ erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht, um ihr Essen auszuwählen, habe die Stadtverwaltung ihnen auch nicht erlaubt – obwohl solche Podeste vor manchen Läden sogar aus Steinstufen errichtet worden waren, als die Marktstraße vor 15 Jahren erneuert wurde.