Eine Seniorin hat Kinder mit einer Pistole bedroht. Jetzt steht sie vor dem Strafgericht in Muttenz.
Eine 70-jährige Frau muss sich seit Dienstag vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Sie soll am 1. August 2023 in Aesch drei Buben mit einer geladenen Pistole bedroht und neben ihnen in die Luft geschossen haben. Die Frau ärgerte sich über deren Feuerwerk.
Die Seniorin ist wegen jeweils mehrfacher einfacher Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz angeklagt.
Am Abend der Bundesfeier 2023 hütete die Beschuldigte einen Hund von Bekannten und ging mit ihm spazieren. Sie war bereits „aufgewühlt“, da sie durch den Feuerwerkslärm beim Spaziergang mit dem Hund eingeschränkt fühlte, wie es in der Anklageschrift heißt. In der Nähe einer Familiengartenanlage traf sie auf fünf Kinder im Alter von fünf, sechs, sieben, zehn und elf Jahren, die gerade Feuerwerk abließen. Die Beschuldigte fühlte sich dadurch gestört und wollte die Kinder fortschicken. Diese reagierten nicht darauf. Die drei Buben der Gruppe schickten nach dieser Begegnung die beiden jüngeren Mädchen zu den Eltern.
Keine Tragebewilligung
Die Beschuldigte ging währenddessen mit dem Hund in ihre Wohnung zurück und holte dort eine auf sie registrierte Pistole Glock 19 aus der Schlafzimmerkommode. Obwohl sie laut Anklageschrift über keine Tragebewilligung für Faustfeuerwaffen verfügte, ging sie mit der geladenen und ungesicherten Pistole zurück zu den drei Buben und bedrohte sie damit.
Sinngemäß soll sie den Kindern gesagt haben, dass sich so Tiere fühlen, wenn man Feuerwerk ablässt. Unmittelbar neben dem Kopf des zehnjährigen Jungen schoss sie in die Luft in Richtung Familiengärten.
Kurze Distanz
Aufgrund der kurzen Distanz sei es ohne weiteres möglich gewesen, die Kinder zu treffen und dabei schwer oder gar tödlich zu verletzen, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Zudem verfüge die 70-Jährige über keine aktuelle Praxiserfahrung mit der Waffe und habe emotional aufgewühlt die Situation nicht unter Kontrolle gehabt.
Die Eltern erstatteten Anzeige und fordern eine Genugtuung. Das Strafgericht in Muttenz wird das Urteil am Mittwoch verkünden. Es gilt die Unschuldsvermutung.