Der Rechtsextremist Martin Sellner erhielt im Sommer 2024 ein Aufenthaltsverbot für Neulingen. Das war rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Im Sommer 2024 wollte Rechtsextremist Martin Sellner bei einer Lesereise im „Raum Calw“ auftreten. Der Plan endete mit einem Aufenthaltsverbot. Zu Unrecht, urteilte jetzt ein Gericht.

Noch zu Beginn des Jahres 2024 kannten nur wenige in Deutschland den Namen Martin Sellner.

 

Dann machten Berichte über jenes berüchtigte Treffen in Potsdam die Runde, bei dem jener Sellner über „Remigration“ gesprochen und diesen Begriff in Deutschland erst bekannt gemacht hatte.

Sellner ist ein österreichischer Rechtsextremist, der die „Identitäre Bewegung“ groß machte und in der rechtsextremen Szene als Vordenker gilt.

Entsprechend wenig begeistert waren viele Menschen, als Sellner im Juli 2024 bekannt gab, auf einer Lesereise sein Buch „Remigration – Ein Vorschlag“ im „Raum Calw“ vorzustellen.

„Wir wollen diesen Mann nicht willkommen heißen“

Mit „Remigration“ meint der Rechtsextremist die massenhafte Verdrängung von Asylbewerbern, Ausländern mit Bleiberecht und „nicht assimilierten“ deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund.

Nicht willkommen

Landrat Helmut Riegger, Calws Oberbürgermeister Florian Kling, Nagolds Oberbürgermeister Jürgen Großmann sowie die Sprecher des Bündnisses „Calw bleibt bunt“ hatten auf Sellners Ankündigung hin Geschlossenheit demonstriert und klar gemacht: „Wir wollen diesen Mann im Landkreis Calw nicht willkommen heißen – im Gegenteil“, so der Landrat. „Calw bleibt bunt“ hielt eine Mahnwache ab.

„Calw bleibt bunt“ hielt im Sommer 2024 eine Mahnwache gegen Sellners geplanten Besuch ab. Foto: Thomas Fritsch

Schließlich tauchte der Rechtsextremist dann aber gar nicht im Kreis Calw aus. Sondern in der Enzkreis-Gemeinde Neulingen, nördlich von Pforzheim.

Doch auch dort waren die Verantwortlichen aufmerksam, erfuhren den Veranstaltungsort und erteilten ein Aufenthaltsverbot. Unmittelbar nach Veranstaltungsbeginn übergab die Polizei eine entsprechende Verfügung.

Der Hintergrund: Befristete Aufenthaltsverbote sind per Gesetz möglich, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.

Wahrscheinlich ja, Tatsachen nein

Sellner sah diese Bedingungen nicht als erfüllt an. Er klagte gegen die Gemeinde Neulingen. Mit Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun, rund eineinhalb Jahre später, an diesem Dienstagvormittag mitteilte. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig verhängt worden.

Laut Begründung der Richter habe „die Gemeinde unter Verweis auf das vom Kläger vertretene ‚Remigrationskonzept‘ nachvollziehbar dargelegt, dass es wahrscheinlich sei, dass der Kläger verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde“, heißt es in einer Mitteilung des Karlsruher Verwaltungsgerichts.

Aber: „Konkrete Tatsachen, dass er bei der auf dem Gebiet der Gemeinde geplanten Veranstaltung jedoch Straftaten begehen oder hierzu beitragen werde, habe sie indes nicht hinreichend benannt.“

So hatte auch der Rechtsextremist Sellner argumentiert. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Einschätzung und gab der Klage statt. Denn „solle ein Aufenthaltsverbot darauf gestützt werden, dass mit strafbaren Äußerungen zu rechnen sei, müssten konkrete Tatsachen benannt werden, die auf die Möglichkeit einer solchen zukünftigen strafrechtlich relevanten Äußerung schließen ließen“.

In Anbetracht des hohen Stellenwerts, der der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit zukomme, hätte daher kein Aufenthaltsverbots verhängt werden dürfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann nun noch binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung beantragen.