Kein harmloser Streich: Wer absichtlich ohne Notfall einen Großeinsatz der Polizei auslöst, der macht sich strafbar. „Swatting“-Fälle gab es auch schon im Kreis Rottweil.
Dieser Internettrend ist nicht nur gefährlich, sondern auch eine Straftat. Als Swatting bezeichnet man den Missbrauch von Notrufen, die in manchen Fällen sogar schon einen SEK-Einsatz ausgelöst haben. Auch im Kreis Rottweil gab es einen solchen Fall schon, wie wir auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Konstanz erfahren.
2022 sei die Polizei nach Deißlingen alarmiert worden. „Uns wurde mitgeteilt, dass zwei bewaffnete Personen in ein Wohnhaus eingebrochen wären und den Bewohner geschlagen hätten, was sich als nachweislich falsch herausgestellt hat“, berichtet Polizeisprecher Patrick Zöller.
Von Aufmerksamkeitssuche bis zu „Trolling“
Die Gründe hinter solchen „falschen Notrufen“ seien vielfältig, so die Polizei: von einer psychischen Ausnahmesituation über die Aufmerksamkeitssuche bis hin zu gezieltem „Trolling“, einer Art Mobbing über das Internet. In diesem Fall wird ein unwissendes Opfer durch einen vorgetäuschten Notruf absichtlich mit dem Auftauchen bewaffneter Einsatzkräfte erschreckt.
Was mancher offenbar als harmlosen Scherz einstuft, kann strafrechtliche Konsequenzen bis zur Freiheitsstrafe haben: vom Missbrauch eines Notrufs bis zum Vortäuschen einer Straftat. Nicht zuletzt, weil Swatting-Einsätze beträchtliche Kosten verursachen können, die – je nach Fall – auch dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können, so Zöller.
E-Calls gehören nicht dazu
Automatisierte Notrufe über E-Call-Systeme, etwa bei Verkehrsunfällen, fallen übrigens nicht unter den Begriff Swatting, erfahren wir auf Nachfrage. „Da hier keine bewusste Täuschung vorliegt, insbesondere nicht, um einen Polizeieinsatz oder einen Einsatz von Spezialeinheiten auszulösen, um damit einer bestimmten Person zu schaden“, erklärt Patrick Zöller.
E-Calls basierten auf technischer Auslösung, etwa durch eine Airbag-Auslösung, oder andere Sensoren. „Sollte sich ein solcher Notruf nicht bestätigen, könnte das eine technische Fehlfunktion oder fehlerhafte Ortungsdaten sein. In solchen Fällen entstehen den Fahrzeuginsassen keine Kosten, da es sich um ein systembasiertes Notfallinstrument handelt“.