Die Holcim-Seilbahn auf den Plettenberg darf vorerst nur bis 31. Juli in Betrieb sein. Foto: Visel

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat Holcim für die Seilbahn auf den Plettenberg erneut nur eine befristete Betriebserlaubnis bis 31. Juli erteilt.

Dotternhausen - Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) teilt mit, dass der Betrieb der Holcim-Seilbahn weiterhin nur befristet fortgesetzt werden darf. Die Landesbergdirektion hat der Firma eine vorläufige Betriebserlaubnis bis zum 31. Juli erteilt. Sie hatte Holcim bereits Anfang November nur eine vorläufige Betriebserlaubnis bis zum 7. Februar zugestanden.

Weniger Lärm gefordert

Als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb der Seilbahn musste die Firma Nachweise über erfolgversprechende Lärmminderungsmaßnahmen erbringen. Trotz großer Bemühungen sei man noch nicht am Ziel, so das RP. Für weitere Lärmschutzmaßnahmen habe die Firma einen Zeitplan vorgelegt und eine weitere Erlaubnis zur Fortführung des Betriebs beantragt. Demnach sollen die Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis bis Mitte des Jahres vorliegen.

Frist bis 15. Mai

Nach dem Zeitplan hat Holcim in Abstimmung mit der Behörde unterschiedliche Umbaumaßnahmen insbesondere zum Lärmschutz zu erfüllen. Bis 15. Mai muss sie die Ergebnisse aktueller Lärmmessungen vorlegen. Eine endgültige Betriebserlaubnis kommt nach derzeitiger Einschätzung des RP erst in Betracht, wenn alle Nachbesserungen der Anlage mit Erfolg durchgeführt wurden.