Für die Holcim-Seilbahn gibt es zunächst nur eine auf drei Monate befristete Betriebserlaubnis. Foto: Visel

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für die Holcim-Seilbahn eine Betriebserlaubnis zunächst nur mit einer Befristung auf drei Monate erteilt.

Dotternhausen - Die Landesbergdirektion hatte Holcim Ende Oktober 2020 eine für ein Jahr befristete Betriebserlaubnis erteilt. Holcim hatte eine weitere Betriebserlaubnis beantragt. Da laut der Behörde die Voraussetzungen für eine endgültige Betriebserlaubnis noch nicht vollständig vorliegen, könne diese nur befristet erteilt werden.

Innerhalb dieses Zeitraums habe Holcim noch Maßnahmen insbesondere zum Lärmschutz zu erfüllen. Nach Ende der Befristung wird das RP über den weiteren Betrieb entscheiden.