Die Holztrocknungsanlage eines Sägewerks, die durch Hackschnitzel beheizt wird, sorgt für dicke Luft im Schorrental. Foto: Archiv-Foto: Michel

Anwohner klagt vor Oberlandesgericht. Besitzer der Anlage kontrolliert Trockenheitsgrad nicht per Messung. Urteil am 31. März.  

Seewald-Schorrental/Stuttgart - Gestern rauchte es gewaltig im Oberlandesgericht Stuttgart. Vor dem 5. Zivilsenat ging der Streit zwischen Wolfgang Greulich und Sägewerksbesitzer Heinz Finkbeiner aus Schorrental in die nächste Runde. Greulich wohnt gut 70 Meter über der Holztrockungsanlage des Sägewerks Finkbeiner und Klumpp in Schorrental. Der Qualm, der aus dem Kamin im Tal kommt, stinkt ihm gewaltig (wir berichteten). Nachdem der Mann mit seiner Klage vor dem Landgericht Rottweil im Jahr 2003 gescheitert war, ging es jetzt vors Oberlandesgericht.

Der Vorsitzende Richter Martin Würthwein fasste die Lage gestern so zusammen: "Der Gutachter beim Prozess vor dem Landgericht hat anhand von meteorologischen Daten und von Lärmmessungen errechnet, dass die Grenz- und Richtwerte der Anlagen nicht unzulässig überschritten werden." Unzulässig wäre eine Überschreitung von 15 Prozent der Gesamtzeit eines Jahres. Der Richter: "Es ist schwierig, zu überprüfen, ob dieser Prozentsatz im Laufe eines Jahres überschritten wird.

Dieser Fall schreit nach einer Dauerlösung und nach einer Einigung beider Parteien." Doch dazu waren weder Greulich noch Sägewerksbesitzer Finkbeiner bereit. Greulichs Rechtsanwalt Jürgen Windheim: "Ich wehre mich gegen die Unterstellungen der Gegenseite, meinen Mandanten als Querulanten zu bezeichnen." Finkbeiner-Anwalt Michael Kappler: "Das habe ich nicht gesagt, denke ich aber."

Greulich wollte aktuelle Rauch-Bilder zeigen, doch Richter Würthwein verzichtete. Dann griff sein Anwalt Windheim an: "Es kann durchaus sein, dass sich trotz der Einhaltung der Grenzwerte die Geräusche und Gerüche anders ausbreiten als berechnet." Laut Greulich verbrennt Finkbeiner zu feuchte Holzspäne, und das stinkt.

Sägewerker-Anwalt Kappler gab zwar zu, dass vor über zehn Jahren mal Holzspäne mit 70 bis 80 Prozent Feuchtigkeit verbrannt worden seien. Aber: Seit der Anordnung des Landratsamts Freudenstadt, dass nur noch Holzhackschnitzel mit 50 Prozent Feuchtigkeit verfeuert werden dürfen, sei alles in Ordnung. "Erst vor zwei Wochen war aufgrund der 150 E-Mails, die der Kläger verschickt hatte, wieder eine Kontrolle. Da war alles bestens." Kappler wetterte gegen Greulich: "Aus dem Kamin kommt nur Wasserdampf. Die Geräusche sind auch nicht anders, als wenn ein Lkw vorbeifährt. Da muss man schon wollen, dass man etwas riecht und hört!" Greulich wehrte sich: "Das Ding läuft unten meistens im Schwelbrand.

Wenn Finkbeiner sein Haus nicht damit heizen würde, wäre es noch schlimmer." Damit der Ofen überhaupt brenne, würden die Ventilatoren voll hochgefahren. Der Kläger: "Für mich ist die Lösung ganz einfach: Das Sägewerk muss durch eine konstante, nachkontrollierbare Messung dafür sorgen, dass wirklich nur trockene Holzhackschnitzel in den Ofen kommen." Auf Nachfrage des Richters musste Sägewerks-Inhaber Heinz Finkbeiner auch zugeben, dass er die Feuchtigkeit der Schnitzel nicht misst, sondern sozusagen per Hand entscheidet: "Wenn das Material zu feucht ist, mischen wir es mit trockenen Schnitzeln. Greulich ist einfach ein Querulant." Das war Wasser auf die Mühlen des Klägers. Sein Anwalt Windheim: "Dass trockene und feuchte Hackschnitzel nach Gefühl gemischt werden, zeigt doch, dass mein Mandant recht hat."

Dann berieten sich die drei Richter für zehn Minuten. Richter Martin Würthwein verkündete die Tendenz und lehnte einen "Nasen-Test" ab: "Wir sehen keine Möglichkeit, eine mögliche Belästigung des Klägers realistisch zu überprüfen. Von einer Langzeit-Messung versprechen wir uns ehrlich gesagt nichts." Der Gutachter hatte vorgeschlagen, dass man alternativ zehn Personen an 106 Tagen oberhalb des Tals platzieren könnte. Für Richter Würthwein sind die zu erwartenden Ergebnisse "kaum zuverlässiger" als die Messungen: "Das ist abhängig vom Zufall. Drei riechen was, sieben nicht."

Das Urteil soll am 31. März verkündet werden. Ist Greulich der "Querulant" vom Schorrental? Der Kläger sagte nach dem Termin: "Ich bin pessimistisch, was das Urteil anbelangt. Ich hoffe, dass die Stadt Freudenstadt, die jetzt für die Überwachung der Holzhackschnitzel-Anlage zuständig ist, vielleicht doch mehr Verständnis für mein Anliegen hat." Er sieht sich nicht als Querulant, sondern sagt: "Die anderen, die hier wohnen, haben früher im Sägewerk gearbeitet. Da macht keiner den Mund auf."