Kommunales: Rat lehnt Antrag ab

Seewald . Der Gemeinderat Seewald hat in seiner jüngsten Sitzung die Genehmigung eines privaten Ruhewalds abgelehnt.

Ein privater Bestattungsplatz dürfe nur genehmigt werden, wenn ein berechtigtes Bedürfnis nachgewiesen sei, eine würdige Gestaltung und Unterhaltung gesichert erscheine und wenn sonstige öffentliche Interessen oder überwiegende Belange Dritter nicht verletzt würden, sagte Bürgermeister Gerhard Müller vorab.

Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall nicht gegeben. Der Antragsteller wolle sein privates Waldstück als Ruhestätte gewinnbringend nutzen.

Seewald hat naturnahe Bestattungsplätze

Dies stelle kein berechtigtes Anliegen dar. Es sei etwas anderes, wenn für Bewohner von weit entfernt liegenden Einödhöfen der Weg zum nächsten Friedhof nicht zumutbar sei. Das sei heutzutage aber kaum noch gegeben.

Des Weiteren wolle die Gemeinde, dass Bürger die angebotenen Ruhestätten – auch die naturnahen – nutzen, weshalb auch das dritte Kriterium nicht erfüllt sei.