Neue Gebührensätze für Seewaldhalle und Bürgerhaus Göttelfingen zum 1. Januar

Seewald (mb). Der Gemeinderat Seewald erweiterte in seiner jüngsten Sitzung den ursprünglich gefassten Beschluss, die Seewaldhalle und das Bürgerhaus Göttelfingen nur Einwohnern oder Personen, die einen direkten Bezug zur Gemeinde Seewald haben, für Feierlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Gerhard Müller berichtete, dass die Räumlichkeiten immer wieder von Gastronomen und Cateringservices angefragt würden, und schlug dem Rat eine Kompromisslösung vor. Dabei mache neben einer Gebührenerhöhung auch eine Unterscheidung nach Privatpersonen und Gewerbetreibenden Sinn. Gemeinderat Jochen Bier (Vereinigter Seewald) plädierte für eine Aufnahme von Stornogebühren bei kurzfristiger Absage der gebuchten Räumlichkeiten. Bei Terminanfragen sollte der Zuschlag für die Nutzung per Losentscheid erfolgen. Weiterhin regte Bier an, die sechswöchige Schließung des Bürgerhauses Göttelfingen zu verkürzen, da die Halle nicht von den Schulferien abhängig sei und die lange Schließungsphase sich negativ auswirke.

Bürgermeister Gerhard Müller wies nochmals darauf hin, dass die Hallen erst vergeben würden, wenn die Vereinstermine feststehen – diese hätten nach wie vor Priorität. Entsprechende Gespräche über die Länge der Schließungsphase des Bürgerhauses Göttelfingen nehme die Verwaltung in Angriff, sagte Müller zu.

Einstimmig sprachen sich die Räte für die Erweiterung der Nutzungskriterien aus. Generell können demnach nur Einheimische die Hallen anmieten. Ausnahmen sind Personen, die einen Arbeitsplatz in der Gemeinde haben, sowie Zweitwohnungsinhaber. Neben der zweijährigen Mitgliedschaft in einem Seewalder Verein reichen auch direkte verwandtschaftliche Beziehungen für eine Mietberechtigung aus. Gastronomiebetriebe und Cateringservices dürfen einmal pro Jahr die Hallen für eine private Feier eines Auswärtigen anmieten.

Zum 1. Januar beschloss der Gemeinderat eine Gebührenerhöhung für die Nutzung. Dadurch werden die Gebührensätze in allen Bereichen auf das Doppelte angehoben, Gastronomie und Auswärtige werden entsprechend höher veranschlagt. Neu hinzugekommen sind eine Kaution in Höhe von 500 Euro je Veranstaltung sowie eine Stornogebühr von 200 Euro bei Absage des gebuchten Termins. Als Voraussetzung für die Nutzung durch Caterer und Gastronomen wurde die Wahl eines örtlichen Getränkehändlers aufgenommen.