Die Gemeinde Seewald lehnt den Bau von zwei Windkraftanlagen auf Gemarkung Grömbach ab. Foto: Hildenbrand

Die Gemeinde Seewald fordert, die geplanten Windkraftanlagen in der Nähe der Ortschaften Erzgrube und Schernbach auf der Gemarkung Grömbach nicht zu genehmigen. Eine entsprechende Stellungnahme gab der Seewalder Bürgermeister Gerhard Müller ab.

Seewald - Das Landratsamt Freudenstadt hatte die Gemeinde Seewald aufgefordert, zum vorgesehenen Bau von zwei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Grömbach Stellung zu nehmen. Aus dem Antwortschreiben von Bürgermeister Gerhard Müller, das dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorlag, geht hervor, dass die Gemeinde fordert, von einer Genehmigung der beiden Anlagen abzusehen.

Visuelle Überlastungfür die Ortsteile

Begründet wird diese Forderung damit, dass die beiden Windenergieanlagen aufgrund ihrer gesamträumlichen und städtebaulichen Wirkungen den beiden Ortsteilen Schernbach und Erzgrube nicht zumutbar seien und zu einer visuellen Überlastung führen würden.

Vergleich mit Fernsehturm

Außerdem beantragte der Bürgermeister, falls das Vorhaben doch genehmigt wird, eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einen Mindestabstand zur nächstliegenden Bebauung von 2500 Metern wegen der 160 Meter hohen Nabe der Windräder einzuhalten. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass Bürger aus Schernbach im Frühjahr 2018 zwischen ihrem Wohnort und Grömbach acht Milanpaare gesehen hätten. Der Stellungnahme war auch der Auszug einer anderen Stellungnahme beigefügt, die der Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis nahm. Hierin wird die Höhe der geplanten Anlagen in Grömbach mit dem Fernsehturm in Stuttgart verglichen. Der Eingriff in das naturnahe Schwarzwald-Landschaftsbild wird darin als "brutal und unübersehbar" bezeichnet.

Revier des Rotmilans

Das dortige Revier des Rotmilans, die einhergehende Einengung seines Lebensraums und die unklaren Überlebens- und Ausbreitungschancen für diese Vogelart werden in dieser Stellungnahme ebenfalls thematisiert. In der Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass die Windräder die wirtschaftliche Entwicklung des Ortes Schernbach ernsthaft gefährden. Bei einer Gesamtabwägung seien die Interessen des Landschaftsschutzes vor die der Energiegewinnung zu stellen. Zitiert wurde darüber hinaus aus einem Genehmigungsbescheid des Landratsamts Waldshut vom März in einem vergleichbaren Vorhaben. Hierin wurde dem bewaldeten Bergrücken des Schwarzwalds keine herausragende Schutzwürdigkeit zugesprochen. Die Gemeinde Seewald befürchte, so heißt es in der Ergänzung dieser Stellungnahme, dass das Landratsamt Freudenstadt beim Genehmigungsverfahren der vorgesehenen Windkraftanlagen Grömbach ähnlich unsachgerecht argumentieren könnte.