Wegen der Lärmbelästigung außerhalb der erlaubten Einwurfzeiten gibt es Beschwerden. Foto: privat

Es gibt zu wenig Glascontainer in Lahr, die Suche nach zusätzlichen Standorten gestaltet sich aber schwierig. Das wurde bei der Sitzung des Umweltausschusses deutlich.

Bei der Altglasentsorgung sind der Stadt Lahr ein Stück weit die Hände gebunden. Zuständig ist hier eigentlich der Ortenaukreis, der die Aufstellung und Betreuung der Glascontainer an ein privates Unternehmen, die Firma MERB abgegeben hat. In Lahr sind an insgesamt 65 Standorten Glascontainer aufgestellt, gemessen an der Vorgabe von einer Sammelstelle pro 500 Einwohner, ist das rund ein Drittel zu wenig. Die Suche nach geeigneten Standorten gestaltet sich aber schwierig. Fast alle Standorte sind auf öffentlichem Gelände, Neuausweisungen werden wegen der verdichteten Bebauung immer schwieriger, wenn der bisher mit zwölf Metern bezifferte Mindestabstand zum nächsten Wohngebäude eingehalten werden soll.

Das Bestreben, Glascontainer auf den Parkplätzen von Discountern und Getränkemärkten aufzustellen, scheitert meistens am Widerstand der betreffenden Unternehmen. Bei den Glascontainern wird illegal Müll entsorgt, die Nichteinhaltung der Einwurfzeiten führt zu Lärmbelästigungen. Das Instrument des Baurechts kann nur bei Neugenehmigungen von Standorten greifen. Bürgermeister Tilman Petters verweist in dem Zusammenhang auf den schlechten Ruf der Altglassammelstellen, das gesellschaftliche Problem einer laxen Grundhaltung, wenn es um die Entsorgung von Abfällen aller Art geht. Die Stadt kann informieren und die Bürger um Mithilfe bitten, sie kann den BGL beauftragen, illegal entsorgten Müll zu beseitigen. Sie hat auch die meisten Standorte gepflastert, um sie besser pflegen zu können. Sie wird tätig, wann immer Hinweise aus der Bevölkerung eingehen, sie kann aber weder eine regelmäßige Kontrolle leisten, noch eine rechtlich nicht zulässige Überwachung anordnen.

Recycling

Altglas kann sehr gut recycelt werden, deshalb ist für Altglas in der Form von Behälterglas eine separate Erfassung über Altglascontainer abfallrechtlich vorgeschrieben. Kommunen als unterste Verwaltungsebene sind dazu verpflichtet, ausreichend Stellplätze für Altglascontainer einzurichten. Die Stellplätze müssen   gut erreichbar sein und dort aufgestellt werden, wo Altglas tatsächlich anfällt.