Das Geld ist knapp in Alpirsbach. Nun sollen alle Beteiligten gemeinsam Verantwortung übernehmen. (Symbolfoto) Foto: jd-photodesign - stock.adobe.com

Unternehmen, Betriebe und private Haushalte leiden derzeit, weiß die Stadtverwaltung, doch um die städtischen Finanzen zu stabilisieren, sollen nun alle ihren Beitrag leisten.

Die Stadt Alpirsbach hat im Frühjahr eine Haushaltskonsolidierungskommission einberufen mit dem Ziel, dass Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam Wege zur nachhaltigen Stabilisierung der städtischen Finanzen erarbeiten. Nach den ersten Sitzungen liegen nun Ergebnisse vor, die in der Gemeinderatssitzung am Dienstag beschlossen wurden. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung des Gemeinderats und der Stadt Alpirsbach hervor.

 

Hintergrund der Konsolidierungsbemühungen ist die weiterhin äußerst angespannte finanzielle Lage der Stadt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird derzeit mit einem Defizit von mehr als drei Millionen Euro gerechnet. Bürgermeisterin Vanessa Schmidt und der Gemeinderat betonen, dass die nun getroffenen Entscheidungen notwendig seien, um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Kommune zu sichern.

Wirtschaftliche Belastungen

„Die Entscheidungen sind dem Gemeinderat alles andere als leichtgefallen“, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung. „Uns ist bewusst, dass viele Unternehmen, Betriebe und auch private Haushalte derzeit selbst unter wirtschaftlichen Belastungen leiden. Die beschlossenen Maßnahmen kommen sicher nicht zum idealen Zeitpunkt. Gleichzeitig befindet sich aber auch die Stadt in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Deshalb müssen alle Beteiligten gemeinsam Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag leisten.“

Der Gemeinderat hat folgende Maßnahmen beschlossen: eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A von bislang 484 v. H. auf 530 v. H., eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bislang 568 v. H. auf 600 v. H. und eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von bislang 350 v. H. auf 370 v. H.. Verzichtet wird auf die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags, erhört wird der Steuersatz bei der Vergnügungssteuer von 15 v. H. auf 20 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse pro Gewinnspielgerät. Ebenfalls erhöht wird der Prozentsatz zur Ermittlung der Zweitwohnungssteuer von 15 v. H. auf 17 v. H., angepasst werden die Mieten für bestehende städtische Wohnraummietverhältnisse entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Letzte Anpassung 2012

Die Änderungen bei den Hebesätzen sowie der Verzicht auf den Fremdenverkehrsbeitrag gelten rückwirkend zum 1. Januar. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 21. April waren die Mieten und Nutzungsentgelte für städtische Hallen, Räume und Säle angepasst worden.

Der Gewerbesteuersatz wie auch der Vergnügungssteuersatz wurden zuletzt 2012 angepasst, so sei eine Anpassung nun unumgänglich gewesen.

„Im regionalen Vergleich befinden wir uns bei den Hebesätzen im oberen Drittel, jedoch gehen wir davon aus, dass in Anbetracht der allgemeinen Finanzlage weitere Kommunen nachziehen werden“, so das Gremium. „Es war keine Entscheidung gegen unsere Unternehmen, sondern für unsere Stadt.“

Ausgabenseite wird nun in den Fokus genommen

Der gleichzeitige Verzicht auf den Fremdenverkehrsbeitrag solle ein Signal und Entgegenkommen an die örtlichen Betriebe darstellen.

Die Haushaltskonsolidierungskommission wird ihre Arbeit fortsetzen. Nachdem zunächst die Einnahmenseite betrachtet wurde, wird nun die Ausgabenseite in den Fokus genommen. Ziel bleibe es, das Haushaltsdefizit dauerhaft zu verringern: „Dabei ist es uns wichtig, die Stadt nicht ,kaputtzusparen‘, sondern verantwortungsvoll zu handeln“, heißt es abschließend.