Ein 22-Jähriger soll die Bäckerei-Filiale im Kaufland Saline überfallen haben. Nun muss sich der aus Afghanistan stammende vor dem Landgericht Rottweil verantworten.
Am Abend des 31. Mai 2025 wurde eine Bäckereifiliale im Rottweiler Kaufland überfallen. Nun muss sich ein 22-jähriger Afghane vor dem Landgericht verantworten. Der junge Mann, der seit seiner Ankunft in Deutschland gut Deutsch gelernt hat, wirkt im Gerichtssaal ruhig – ganz anders als das Bild eines bewaffneten Räubers, das die Anklage zunächst vermuten lässt.
Gegen 21 Uhr betrat der Täter die Filiale. Zunächst verlangte er etwas zu trinken, das ihm einer der Beschäftigten auch aushändigte. Kurz darauf begaben sich die beiden Angestellten in den hinteren Bereich der Bäckerei, um die Tagesabrechnung vorzunehmen. Der 22-Jährige folgte ihnen, obwohl er dort nichts zu suchen hatte.
Als eine Mitarbeiterin ihn darauf aufmerksam machte, dass er wieder nach vorne gehen solle, zog er ein Messer, schnappte sich den Sicherheitsbeutel mit den Tageseinnahmen von 2700 Euro und floh durch den Notausgang aus dem Markt.
Übernimmt Verantwortung
Die Ermittlungen führten schließlich zu dem jungen Mann, der seit Montag vor der Ersten Großen Strafkammer steht. Ein Dolmetscher ist anwesend, doch der Angeklagte benötigt ihn kaum. Vor Gericht erklärt er, er übernehme die volle Verantwortung für die begangene Tat.
In einer Erklärung beschreibt er seine Lebensumstände: Er wurde 2003 in Afghanistan geboren und floh zwei Jahre nach seiner Geburt gemeinsam mit seiner Familie in den Iran. Dort blieb die Familie, bis er im Jahr 2015 – ohne seine Eltern, Geschwister oder Halbgeschwister – nach Deutschland gebracht wurde. Er geht davon aus, dass sein Vater Schleuser dafür bezahlt hat.
Als er 2016 nach einer langen Reise in Rottweil angekommen war, besuchte er einen Deutschkurs und stand bis zur Volljährigkeit unter Vormundschaft. Danach arbeitete er in verschiedenen Firmen, kam jedoch immer wieder an den Rand des sozialen Netzes. Zeitweise lebte er bei Bekannten, zeitweise hatte er keinen festen Wohnsitz. Seine Familie lebt bis heute im Iran und bewirtschaftet dort gepachtete Felder.
Über 30 Gramm Drogen
In der Verhandlung erklärte der 22-Jährige, bereits früh abhängig von Alkohol und später von Heroin, Kokain und Crack geworden zu sein. Sein starkes Verlangen nach diesen Drogen habe ihn zu der Tat getrieben. Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer misstraut der Geschichte.
Er glaube der Angeklagte wollte durch die Drogengeschichte eine geringere Strafe erreichen. Bei seiner Festnahme am 5. Mai war von dem Geld nichts mehr übrig, er habe es am Tatabend in einem Club in Schwenningen – für Essen und, laut seiner Aussage, für mehr als 30 Gramm Drogen – ausgegeben.
Den Beamten sagte er damals: „Sie wissen nicht, wie es ist, ohne Dach über dem Kopf zu leben.“ Das Messer, so betont er im Prozess, habe er nicht eigens für den Überfall mitgeführt, es habe ihn vor einem seiner Dealer beschützen sollen. Vor Gericht kommen sechs Zeugen zu Wort, darunter die beiden Beschäftigten, die am Tattag anwesend waren.
Er habe unsicher gewirkt
Die Einzelhandelskauffrau schildert, sie sei völlig überrumpelt worden. Der Angeklagte sei ein früherer Kollege gewesen. Die Situation hat sie stark belastet: Noch Wochen nach dem Überfall habe sie es gemieden, alleine zu arbeiten und bevorzugt Frühschichten übernommen. Das Erlebnis belastet sie bis heute. Der zweite Zeuge, ein junger Bäckereiverkäufer, schildert den Ablauf sachlich. Er war gerade dabei, die Tageseinnahmen zu zählen, als der Angeklagte den Raum betrat. Der Täter habe ruhig und keineswegs berauscht gewirkt, eher unsicher. Er habe das Messer gezogen, den Beutel genommen und sei dann ohne weitere Worte verschwunden. Weitere Zeugen – darunter eine Einzelhandelskauffrau von Kaufland, eine Auszubildende, zwei Polizeibeamten – bestätigen die Abläufe der Ermittlungen. Die Auswertung des Handys des Angeklagten erbrachte keine Hinweise auf eine geplante Tat.
Der Angeklagte bereut die Tat. Er entschuldigte sich bei den beiden Mitarbeitern der Bäckerei. Ebenso möchte er den Schaden nach und nach begleichen. Die Kammer verhandelt in diesen Tagen weiter über die Hintergründe der Tat, die Rolle der Drogenabhängigkeit und das mögliche Strafmaß. Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt.