Statt einem verletzten Radfahrer nach einem Unfall in Calw einen Krankenwagen zu rufen, soll die Polizei mit Abschiebung gedroht haben. Die Polizei wiederum widerspricht deutlich.
Ein 30-jähriger Radfahrer befindet sich gerade auf dem Weg von Heumaden nach Calw, als es geschieht: An einer Tankstelle erfasst ihn ein Auto.
Später wird es heißen, er sei dabei durch die Luft geschleudert worden, habe gar einen Salto geschlagen. Er verletzt sich am Bein, hat Schmerzen. Die Polizei kommt hinzu. So weit scheint alles ein normaler Unfall zu sein, der sich bereits am 3. Mai zugetragen habe.
Rassismus und Machtmissbrauch?
Mehr als eine Woche später bekommt das Ganze eine andere Dimension. Die Partei Die Linke veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Mitteilung zum Vorfall – und in dieser wirft der Fahrradfahrer der Polizei Rassismus und Machtmissbrauch vor.
Der Mann berichtet, obwohl er sichtbar verletzt gewesen sei, hätten sich die Gesetzeshüter immer wieder geweigert, einen Krankenwagen für ihn zu rufen.
Geburtsurkunde fotografiert
Doch damit nicht genug: Einer der Beamten sei zudem rassistisch ausfallend geworden. Der Satz „Du bist Migrant und hast hier keine Rechte“ soll gefallen sein.
Darüber hinaus habe die Polizei ihm mehrfach mit Abschiebung gedroht, ihm sein Smartphone weggenommen und Zeugen weggeschickt. Später habe er die Beamten erst auf die Wache und dann zu sich nach Hause begleiten müssen, wo die Polizisten seine Geburtsurkunde fotografierten.
Der Radfahrer ist in Deutschland geboren, hat den Status eines Staatenlosen und eine Duldung im Land.
Etwa drei Stunden nach dem Unfall habe er sich selbst ins Calwer Krankenhaus begeben, wo er unter anderem Schmerzmittel bekam.
Gegen diese Schilderungen steht nun die Aussage der Polizei. Denn die stellt den Sachverhalt ganz anders dar.
Benjamin Koch, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Pforzheim, wird auf Nachfrage deutlich. Er habe mit einem der beteiligten Polizisten gesprochen; der Ausspruch „Du bist Migrant und hast hier keine Rechte“ sei nicht gefallen.
Nicht gestürzt?
Ebenso dementiert die Polizei, dem Radfahrer mit Abschiebung gedroht oder sein Smartphone weggenommen zu haben. Allerdings sei ihm verboten worden, während des Einsatzes ständig zu telefonieren.
Rassistische Äußerungen habe es nicht gegeben – und die Beamten hätten ihn aufs Revier mitgenommen sowie seine Geburtsurkunde fotografiert, weil eine Ausschreibung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegen ihn vorgelegen habe.
Dass kein Krankenwagen gerufen worden sei, erklärt Koch damit, dass der Radfahrer nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht gestürzt sei und zunächst nichts von Verletzungen gesagt habe. Erst später habe er mitgeteilt, im Nachgang selbst zum Arzt gehen zu wollen.
„Die Beamten hätten eine medizinische Versorgung angestoßen, wenn diese erforderlich gewesen wäre“, macht der Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit deutlich.
Trotz der Anschuldigungen gegen die Polizei hat der Radfahrer die Polizisten indes „aus Angst“ nicht angezeigt. Wie Thomas Hanser, Kreissprecher der Linken Calw-Freudenstadt, sagt, soll das nun aber durch seine Partei geschehen, um alles aufzuklären.
Mögliche Delikte: unterlassene Hilfeleistung und Beleidigung
Lukas Bleier, Staatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen, gab auf Nachfrage bekannt, dass nun geprüft werde, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten infrage komme. Mögliche Delikte könnten unterlassene Hilfeleistung und Beleidigung sein.
Bei etwaigen Ermittlungen, sollte es dazu kommen, würde eine Dienststelle übernehmen, die keine Verbindungen zu den Beschuldigten hat.