Alex Karachun zeigte zuletzt eine starke Form. Nun muss er in den beiden wichtigen Heimspielen gegen Nürnberg und Düsseldorf allerdings zuschauen. Foto: Eibner

Schwenninger Angreifer wird für ein Vergehen im Spiel gegen Ingolstadt nachträglich vom DEL-Disziplinarausschuss bestraft. Wild Wings legen keinen Einspruch ein

Der Disziplinarausschuss der DEL hat gegen den Wild-Wings-Angreifer Alexander Karachun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Die Begründung: Karachun verstieß am Freitag im Spiel gegen den ERC Ingolstadt in der 45. Minute gegen die DEL-Regel 52. Da der Nationalspieler als „Wiederholungstäter“ gilt, wurde er mit einer Zwei-Spiele-Sperre und mit einer Geldstrafe belegt. Karachun fehlt den Schwenningern somit in den beiden wichtigen Heimspielen gegen Nürnberg (Sonntag, 16.30 Uhr) und am zweiten Weihnachtsfeiertag gegen Düsseldorf.

Was in Ingolstadt passiert ist

Nach Ansicht des DEL-Disziplinarausschuss hat Alex Karachun gegen Ingolstadt sein rechtes Bein hinter das Bein seines Gegenspielers gestellt und dieses nach vorne gezogen. Gleichzeitig versuchte der Wild-Wings-Spieler seinen Oberkörper vor den Gegner zu bringen. „Der Spieler Alex Karachun nahm sorglos mit seiner Aktion eine Verletzung seines Gegenspielers in Kauf“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.

Karachun hatte nach der besagten Szene erst einmal nur eine Zweiminuten-Strafe am Freitag in Ingolstadt erhalten.

Warum Karachun als „Wiederholungstäter“ gilt

Weil der Stürmer am 16. März diesen Jahres bereits eine Ein-Spiel-Sperre wegen eines Crosschecks im Play-off-Viertelfinale gegen Straubing kassiert hatte, galt er im aktuellen Verfahren als „Wiederholungstäter“.

Wild-Wings-Geschäftsführer Stefan Wagner stuft die Erfolgschancen bei einem eventuellen Einspruch gegen das Urteil als gering ein. Deshalb verzichten die Wild Wings darauf und müssen in den nächsten beiden Spielen das Fehlen des formstarken Karachun kompensieren.