Komplizierter als mit dem Taschenrechner wird die Einwohnerzahl ermittelt. Foto: Brandt

Gemeinde Schwenningen bleibt konsequent

Schwenningen - Das Thema Klageverfahren wegen zu geringer Einwohnerzahlen ist erneut auf der Tagesordnung einer Sitzung des Schwenninger Gemeinderats gestanden. Inzwischen liegt dem Gremium die Klageschrift des Rechtsanwalts Kai-Markus Schenek vor.

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Stuttgart hat sein Schreiben dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen übersandt. In der Verwaltungsrechtsache der Gemeinde Schwenningen gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Ermittlung der Einwohnerzahl für den kommunalen Finanzausgleich 2011 begründet der Fachanwalt ausführlich die Gründe für die Klage. Darin weist er auch darauf hin, dass die Klägerin – die Gemeinde – mehrfach mit Berichtigungsanzeigen hinsichtlich einzelner Einwohner regelmäßig ihrer Pflicht, Änderungen bei den Zu- und Abgängen zu melden, nachgekommen ist. "Dies erklärt aber bei weitem nicht die erhebliche Differenz der festgestellten jährlichen Einwohnerzahlen durch das Kommunale Rechenzentrum Ulm-Reutlingen."

Der Rechtsanwalt bestreitet, dass eine Einwohnerzahl zum 30. Juni 2010 in Höhe von exakt 1504 Einwohner anzunehmen ist. Der Beklagte mache es sich zu einfach, indem er darauf verweise, dass die Klägerin die Zahl hinzunehmen habe und nachweisen müsse, dass diese falsch sei. Mangels Kenntnis der statistischen Berechnungsmodelle sei die Gemeinde niemals in der Lage, detailliert darzulegen, woraus sich die fehlerhafte jährliche Fortschreibung durch den Beklagten ergebe.

Folglich findet zugunsten der Klägerin eine Beweislastumkehr statt, so dass nun der Beklagte darzulegen und nachzuweisen hat, wie exakt die Zahl von 1504 Einwohner für 2011 ermittelt worden ist.

Schließlich nennt der Fachanwalt die Ergebnisse des Zensus 2011: Mit Stichtag 9. Mai 2011 seien dort der Gemeinde 1623 Einwohner zugesprochen. Das zeige, dass die Zahl von 1504 Einwohnern nicht richtig sei, wenn gleichzeitig für 2011 eine tatsächliche Einwohnerzahl von 1661 Einwohnern ermittelt worden sei.

Die Gemeinderäte begrüßten das Schreiben des Fachanwalts und legten Wert darauf, dass die Öffentlichkeit informiert werde. Fritz Grad verlangte, dass das Statistische Landesamt den Hinweis bekomme, die Zahlen der Gemeinde sorgfältig zu prüfen. Ratskollege Hansjörg Friedrich stellte fest, dass durch die bisherigen Bekanntmachungen nicht genug darauf hingewiesen worden sei, warum die Gemeinde diese Klage betreibe. Bürgermeister Herbert Bucher betonte, dass es dem Gemeinderat um das Klären der Schuldfrage für die falschen Einwohnerzahlen gehe.