Plötzlich zieht er das Pfefferspray hervor – eine ganz normale Fahrkartenkontrolle in der Schwarzwaldbahn eskaliert. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Es geschah im Juni 2023: Fahrkartenkontrolle in der Schwarzwaldbahn, und ein 26-Jähriger rastet aus. Jetzt steht er vor Gericht.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Villingen hatte sich am Donnerstagvormittag mit einem Angriff auf einen Bahnkontrolleur zu befassen, der sich bereits Ende Juni 2023 in der Schwarzwaldbahn im Bereich von St. Georgen ereignet hatte.

 

Ein Urteil konnte das Schöffengericht an diesem Tag abschließend nicht verkünden. Eine psychiatrische Untersuchung des Angeklagten wird notwendig.

Plötzlich zieht er sein Pfefferspray hervor

In der Schwarzwaldbahn soll der damals 26-Jährige aus der Raumschaft St. Georgen bei einer Fahrscheinkontrolle den Kontrolleur mit Pfefferspray attackiert haben. Der betroffene Kontrolleur soll durch die Pfeffersprayattacke Reizungen im Gesicht sowie Atembeschwerden erlitten haben und war dadurch bedingt einige Tage arbeitsunfähig.

Der Angeklagte wurde durch Justizbeamte in Hand- und Fußfesseln zum Prozess vorgeführt. Der junge Mann mit magerer Statur wirkte in sich gekehrt, als er mit nach unten gerichtetem Blick zur Anklagebank geführt wurde. Der heute 27-Jährige verbüßt gerade wegen einer anderen Straftat eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt.

Kontrolleur ergreift die Flucht

Der Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft Konstanz wirft dem Angeklagten in seiner Auflistung eine versuchte, schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Während der Bahnfahrt war der Angeklagte vom Bahnkontrolleur nach seinem Fahrausweis gefragt worden. Der 27-Jährige händigte ihm ein Regio-Ticket aus, welches allerdings nicht auf seinen Namen ausgestellt war.

Als der Kontrolleur nach seinem Ausweis gefragt hatte, soll dem Angeklagten bewusst geworden sein, dass der Schwindel auffliegen wird. Er soll wohl deswegen das Ticket zurückgefordert und in der Folge ein mitgeführtes Pfefferspray herausgeholt haben. Als der Kontrolleur daraufhin in einen angrenzenden Fahrgastraum im Unterdeck geflüchtet war, soll der Angeklagte durch einen Spalt der Glastüren den Kontrolleur mit Pfefferspray besprüht haben.

Ihm droht jetzt sogar eine Gefängnisstrafe

Sollten sich die schwerwiegenden Vorwürfe im Prozess bewahrheiten, droht dem 27-Jährigen nach dem Gesetz eine Gefängnisstrafe.

Der Angeklagte machte zu seiner persönlichen Situation bereitwillig Angaben und berichtete, dass er im Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtet war und inzwischen die polnische Staatsangehörigkeit besitzen würde. Er habe immer wieder für Leiharbeitsfirmen gearbeitet, so auch im Sommer 2023. In der Folge sei er stark alkoholabhängig geworden und habe auch immer wieder in dieser Kombination Marihuana konsumiert. Deswegen habe er sich vor einem Jahr nach Damaskus begeben und will dort wegen seiner Suchtprobleme ein halbes Jahr in einem Krankenhaus verbracht haben.

Zwischenzeitlich sei er clean

Seither habe er weder Alkohol noch irgendwelche Drogen angerührt. Bei seinen Aussagen wurde dem Schöffengericht auch bekannt, dass er sich wohl schon wiederholt in Deutschland in psychiatrischen Fachkliniken aufgehalten hatte und wegen seiner Erkrankung auch entsprechende Medikamente einnehme.

Aufgrund der Schilderungen des Angeklagten ordnete der Vorsitzende Richter Christian Bäumler an, dass der 27-Jährige durch einen psychiatrischen Sachverständigen untersucht beziehungsweise begutachtet werden soll, bevor der Prozess fortgeführt wird.

Somit unterbrach der Vorsitzende Richter die Hauptverhandlung und erließ aber gleichzeitig einen Untersuchungshaftbefehl, da die Gefahr besteht, dass sich der Angeklagte nach Verbüßung oder Begleichung Geldbetrags der aktuellen Restfreiheitsstrafe durch Flucht dem Verfahren entziehen könnte. Schließlich hatte sich der Angeklagte vor einem Jahr für einen längeren Zeitraum in Damaskus aufgehalten. Die Fortsetzung des Prozess wurde noch nicht terminiert. Bis dahin gilt für ihn die Unschuldsvermutung.