Der Salafist hatte Videos verbreitet, die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen. Symbolbild. Foto: dapd

Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde eines 28-Jährigen gegen seine Ausweisung ab.

Freiburg - Ein 28-jähriger Salafist aus Südbaden kann sofort abgeschoben werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies eine Beschwerde des Türken aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis gegen seine Ausweisung ab.

In einer Mitteilung vom Freitag bestätigte der VGH damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Ausweisung mit der von dem Mann ausgehenden Gefahr begründet hatte.

Er hatte über seinen YouTube-Account Videos verbreitet, die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen. Über den Zeitpunkt der Abschiebung entscheidet das Regierungspräsidium Freiburg.