Auf Wegen sind Tretminen ein übelriechendes ein Ärgernis für Zweibeiner, auf Wiesen für Vierbeiner sogar eine echte Gefahr. Foto: Schmidt

Von April bis Oktober gelten andere Regeln. Auch Verunreinigung durch Hundekot gefährlich.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Ein absolutes Betretungsverbot von Wiesen und Feldern gilt von April bis Oktober. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nämlich während der Nutzzeit nicht betreten werden. Mit Nachdruck weist das Landratsamt der Region darauf hin.

"Die Nutzzeit ist bei Feldern der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und Beweidung, also der Zeitraum zwischen April und Ende Oktober", erläutert Gertraud Lohrmann, Leiterin des Landwirtschaftsamtes des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis. Auch das Befahren landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Fahrrädern oder geländetauglichen Fahrzeuge ist untersagt.

Verunreinigtes Grünfutter kann zu Fehlgeburten führen

Hundehalter können damit einen Beitrag für die Landwirtschaft leisten. Auf heimischen Wiesen und Feldern nämlich werden unter anderem Getreide und Futter für Rinder, Schweine, Pferde und Schafe produziert. Hundehalter sind deshalb dazu aufgefordert, ihre Tiere von diesen Flächen fern zu halten. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für Nutztiere darstellen.

Vor allem bei trächtigen Rindern kann verunreinigtes Futter zu Fehlgeburten führen. Daher haben alle Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Tier keinerlei negative Auswirkungen auf Mensch und Natur ausgehen. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände, Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wieder mit zu nehmen, dies gilt auch entlang der Flur- und Radwege.