Schwarzwald-Baar-Kreis - Wie viele Hausärzte im Landkreis nehmen überhaupt noch neue Patienten auf?

Etwa 60 Hausarztpraxen gibt es in der Region, 30 davon hat schwarzwaelder-bote.de kontaktiert. Das Ergebnis: Fünf Praxen melden einen generellen, zeitlich unbegrenzten Aufnahmestopp. Fünf Praxen verweisen auf Wartezeiten von drei bis sechs Monaten. Sieben stellen Bedingungen für die Aufnahme, wie beispielsweise den Wohnort in Praxisnähe. 13 von den 30 Befragten geben positiven Bescheid: Sie nehmen derzeit direkt neue Patienten an. 

Darüber hinaus berichtet eine Sprechstundenhilfe, dass es "überall schwierig" sei, einen Hausarzt zu finden. Man werde allerorts "abgewimmelt". Eine andere Arzthelferin klagt, dass selbst die Warteliste der Praxis schon zu voll sei.

Patienten müssten längere Wege zu Ärzten akzeptieren

Die Behandlungspflicht gilt übrigens nur für Vertragsärzte und Kassenpatienten - und nicht für Privatärzte ohne Kassenzulassung oder Privatpatienten. Hier greift die Vertragsautonomie: Ärzte dürfen also selbst entscheiden, mit wem sie einen Behandlungsvertrag schließen. Einzige Ausnahme ist auch hier der Notfall.

Das gilt auch für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVB). Pressesprecherin Swantje Middeldorff gibt Patienten, die auf der Suche nach einem neuen Hausarzt sind, den Tipp, sich einfach durchzutelefonieren - ganz wie im Test des Schwarzwälder Boten. Sie meint außerdem, Kranke müssten in der heutigen Situation auch bereit sein, längere Wege zu den Ärzten zurückzulegen. Und nicht nur das: Patienten müssten auch längere Wartezeiten für routinemäßige Termine akzeptieren.

Servicestelle vermittelt Termine

Wer trotz der Tipps Schwierigkeiten hat, einen Arzttermin zu bekommen, kann sich an die Terminservicestelle der KVB wenden. Dort werden gesetzlich Krankenversicherten telefonisch Termine bei Fachärzten, bei Psychotherapeuten sowie bei Haus- und Kinderärzten vermittelt. Mehr Infos hierzu gibt es auf der Seite der KVB

2018 hatte die Terminservicestelle 12.000 Anfragen. In vielen Fällen hätten die Patienten die vermittelten Termine jedoch gar nicht wahrgenommen, berichtet Middeldorff. Oftmals mit der Begründung, dass die jeweiligen Praxen "zu weit weg" vom eigenen Standort gewesen seien. Die KVB hat die gesetzliche Vorgabe, die Termine in "zumutbarer Entfernung" zu vermitteln. 

Info: Hausärzte dürfen Patienten ablehnen

(dpa/tmn) Ärzte mit einer Kassenzulassung sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Es gibt aber Gründe, aus denen sie eine Behandlung verweigern dürfen, erklärt die Unabhängige Patientenberatung (UPD).

Einer dieser Gründe ist Überlastung: Wenn der Arzt so viele Patienten hat, dass er Massen an Überstunden schieben müsste oder sich für einzelne Besucher kaum noch Zeit nehmen kann, kann er die Aufnahme weiterer Patienten ablehnen. Das gilt auch und gerade für die Dauerbetreuung durch Haus- oder Kinderärzte. Gar nicht ablehnen dürfen Ärzte Patienten nur bei einem medizinischen Notfall.

Patienten bleibt dann nur, sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden - jedes Bundesland hat jeweils eine, Nordrhein-Westfalen zwei. Hier können sich erstens Betroffene beschweren, die sich zu Unrecht abgelehnt fühlen. Zweitens muss die KV einen alternativen Haus- oder Kinderarzt vermitteln. Eine Möglichkeit, einzelne Ärzte wegen Nicht-Behandlung zu verklagen, gibt es nach Angaben der UPD nicht.

Nach dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll die Vermittlung von Haus- oder Kinderarzt künftig auch über die Termin-Servicestellen der KV laufen. Für Facharzt-Termine sind diese bereits jetzt zuständig.

Die Behandlungspflicht gilt übrigens nur für Vertragsärzte und Kassenpatienten - und nicht für Privatärzte ohne Kassenzulassung oder Privatpatienten. Hier greift die Vertragsautonomie: Ärzte dürfen also selbst entscheiden, mit wem sie einen Behandlungsvertrag schließen. Einzige Ausnahme ist auch hier der Notfall.