Kriminalpolizei warnt: E-Mail-Anhänge nicht öffnen. Kriminelle spähen Daten aus.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Schock für den ahnungslosen E-Mail-Nutzer: Ein bis dahin unbekanntes »Inkassobüro« meldet sich per Mail und will 350 Euro eintreiben für einen Kunden, dessen Rechnung angeblich nicht bezahlt wurde.

Was für ein Kunde das sein soll und was für eine Rechnung, erfährt man aber nur, wenn man den E-Mail-Anhang öffnet. Denn dort sollen sich Rechnung, Kontonummer und alles sonst noch Wichtige befinden.

»Wer dann auf die Zip-Datei klickt, dem öffnet sich meist ein grinsendes Vögelchen oder so etwas Ähnliches«, erklärt Bernd Rothbauer von der Kriminalpolizei in Villingen-Schwenningen. Und meistens legt dann ein »Trojaner«, ein Virus, das gesamte System des Computers lahm. Mit dem Öffnen des Anhangs verschafft man nämlich Schadprogrammen Zugang, die das gesamte System infizieren können. Absender der Mails sind Kriminelle, die darauf spekulieren, auf diese Art und Weise Zugang zu Bankdaten oder Kreditkarten der Geschädigten zu erhalten. Wie das trojanische Pferd in der antiken Sage späht der Trojaner solche Daten aus. Manchmal seien aber auch nur Mitmenschen am Werk, die anderen einen Streich spielen wollten, erklärt Rothbauer. Denn die Software werde ausgeschaltet.

»Den Anhang sollte man nicht öffnen, sonst installieren sich diese Programme und infizieren den Computer«, erklärt Rothbauer. »Das ist ein Massenphänomen im Internet. Die machen sich einen Jux draus.« Meist könne die Polizei bei einer Anzeige nicht mehr zurückverfolgen, woher die E-Mail komme. Und die Staatsanwälte seien nicht gewillt, etwas zu unternehmen. Die gesetzlichen Vorgaben bei der Datenspeicherung bedingen, dass die Daten nach drei Tagen nicht mehr zurückzuverfolgen sind.

Wer ein Virenschutzprogramm auf seinem Computer hat, erhält einen Sicherheitswarnhinweis, wenn er den Anhang einer solchen E-Mail öffnen will. Das sollte man auf keinen Fall tun, bekräftigt Rothbauer noch einmal, selbst wenn man sich nicht sicher sei, ob vielleicht ein Familienangehöriger im Internet etwas bestellt und nicht bezahlt habe oder wenn hohe Anwaltskosten angedroht werden.

»Ein Inkasso- Büro wird sich nie über E-Mail melden«, sagt der Polizist. Zumal auf diesem Weg nicht nachgewiesen werden könne, dass der Empfänger die Nachricht tatsächlich erhalten habe. Außerdem müsste in der Mail wenigstens eine Telefonnummer angegeben sein, an die die Empfänger sich wenden können, um nachzufragen.

Wenn berechtigte Forderungen einzutreiben sind, beschreiten seriöse Unternehmen den Postweg. »Ein Einschreiben mit Rückschein bringt den Nachweis, dass der Empfänger tatsächlich die Forderung erhalten hat.« Zuvor müsste er zumindest eine Rechnung und Mahnungen bekommen haben.
Solche Mails, die manchmal auch positive Nachrichten enthalten können, wie zum Beispiel, dass man bei irgendeinem Preisausschreiben gewonnen hat und den Anhang öffnen muss, um Näheres zu erfahren, erhalten momentan viele Internet-Nutzer.