Tresore und Zigarettenautomaten brachen die Täter auf, die jetzt vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen verurteilt wurden. Foto: dpa

Vier Männer und eine Frau verurteilt. Bei Einbrüchen vor allem Alkohol und Zigaretten geklaut.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Mehr als 20 Einbrüche in der Region hielten die Polizei seit Ende 2010 in Atem. Die Täter hatten es dabei vor allem auf Vereinsheime abgesehen. Jetzt wurden sie verurteilt.

Vier Männer und eine Frau saßen auf der Anklagebank des Villinger Amtsgerichts. Das Verfahren eines Angeklagten wurde bereits zu Beginn der Verhandlung abgetrennt, da dieser erkrankt war.

Die 46, 42 und 32 Jahre alten Männer sind zwischen Februar und November 2011 in 18 Sportvereinsheime eingebrochen und haben dort Bargeld sowie den Inhalt etlicher Zigarettenautomaten und Alkohol entwendet.

Bereits Ende 2010 schlossen sich zwei der Angeklagten zusammen und brachen in ein Autohaus in Villingen-Schwenningen ein. Dort flexten sie einen Tresor auf und erbeuteten 15 000 Euro. Auch drei Bäckereifilialen waren Ziel ihres Raubzuges. Dort erbeuteten sie Bargeld und eine Kaffeemaschine im Wert von 8000 Euro. Auch in ein Wohnhaus in Wurmlingen stiegen die drei Männer ein und raubten dort Bargeld und Schmuck im Wert von 7000 Euro.

Der Überfall auf eine Spielothek im Juni 2011 in Villingen-Schwenningen beschäftigte das Gericht besonders. Dort überfiel der 32 Jahre alte Angeklagte zusammen mit einem bislang unbekannten Täter die Geschäftsinhaberin. Die Täter sperrten die Besitzerin in eine Toilette ein und erbeuteten 37 000 Euro. Einer der Angeklagten stand draußen Schmiere.

Die einzige Frau unter den Angeklagten war früher Mitarbeitern in der Spielothek. Sie wurde beschuldigt, den Männern den Schlüssel für die Tür der Spielothek übergeben zu haben.

Kurz vor Ende der Verhandlung kam es zu einem Zwischenfall im Gerichtssaal, als die geschädigte Inhaberin der Spielothek das "letzte Wort" eines Angeklagten mit dem Zwischenruf "Lüg doch nicht!" unterbrach. Sie wurde vom Richter zurechtgewiesen.

Zwei Angeklagte legten bereits zu Beginn der Ermittlungen ein umfangreiches Geständnis ab, was ihnen strafmildernd angerechnet wurde.

Der 32-Jährige räumte nur die Beteiligung am Einbruch in Wurmlingen ein. Dieses Geständnis fiel für den Staatsanwalt nicht so sehr ins Gewicht, "da das Diebesgut im Auto des Angeklagten gefunden wurde, was Leugnen zwecklos machte".

Der Staatsanwalt machte in seinem Plädoyer klar, dass durch die Einbrüche in Vereinsheime eine Vielzahl von Menschen geschädigt worden sei. "Die erbeutete Summe stand oft nicht im Verhältnis zum dabei angerichteten Schaden", sagte er und betonte den Einbruch in das Vereinsheim des DJK Villingen, bei dem sich der Gesamtschaden auf 10 000 Euro belief.

Der Richter wählte bei seinem Urteil einen Mittelweg zwischen den Forderungen des Staatsanwaltes und der Verteidiger. So wurden die drei männlichen Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren, sieben Monaten und drei Jahren, zwei Monaten verurteilt. Die 38-jährige Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.