Auf dem Liapor-Gelände bei Tuningen soll laut den Plänen der Landesregierung das neue Großgefängnis entstehen. Foto: dpa

Gefängnis-Gegner argumentieren: Liapor-Gelände ist keine Industriebrache. Verkauf "zu Lasten der Tuninger Einwohner".

Schwarzwald-Baar-Kreis - Für die Einen ist es eine nutzlose Industriebrache, für die anderen ist der potenzielle künftige Gefängnisstandort "Liapor-Gelände" in Tuningen jedoch ein forstwirtschaftlich bedeutsames Gelände von großer Bedeutung.

Die Arbeitsgemeinschaft gegen ein Gefängnis in Tuningen, kurz AGG, trat gestern mit einer ausführlichen Stellungnahme an unsere Redaktion heran. In ihren Augen solle "mit dem Argument, eine ›Industriebrache‹ durch den Bau eines Großgefängnisses zu beseitigen, der Bevölkerung von Tuningen durch die Landesregierung weisgemacht werden, dass man ihr doch ein großes Problem abnehmen werde", so die AGG. Dem aber sei nicht so.

"Nach der im Duden verwendeten Definition ist eine Industriebrache ›ein durch stillgelegte, nicht mehr genutzte Industrieanlagen gekennzeichnetes Gebiet‹", auf das Liapor-Gelände treffe das aber nicht zu.

"Die zwischen der Firma Portland-Zementwerke Heidelberg (PZWH) und der Gemeinde Tuningen abgeschlossenen Verträge von 1965 sehen eine Rekultivierung der Abbauflächen vor." Hintergrund dieser Verpflichtung sei die große Bedeutung, die die Gemeinde dem forstwirtschaftlich bedeutsamen Haldenwald beigemessen habe und die nach Beendigung des Tonabbaus durch eine Wiederaufforstung wieder aktiviert werden sollte. In diese Vertragspflicht sei die Firma Liapor als Rechtsnachfolgerin der Firma Portland-Zementwerke Heidelberg eingetreten.

Die Wiederaufforstungspflicht folge auch aus dem rechtskräftigen Rekultivierungsplan der Firma Liapor. "Nach dem Bergrecht ist ohnehin die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche herzustellen. Auch ist bemerkenswert, dass der bergrechtliche Rahmenbetriebsplan weiterhin bis zum 31.12.2020 besteht und dass dieser Umstand wohl auch der Grund für die von der Firma Liapor beantragten wasserrechtlichen Genehmigungen ist, die erst vor wenigen Monaten beantragt und vermutlich zwischenzeitlich auch genehmigt wurden", so die Gefängnisgegner zu ihrer rechtlichen Auffassung.

Eine von der Gemeinde Tuningen Ende November 2012 auf den Weg gebrachte Bebauungsplanung für das Abbaugelände sei bereits wieder im Februar 2013 aufgehoben worden – weil auf dem Gelände nur der Abbau von Ton zulässig sei und deshalb jede andere Nutzung ausscheide. Das Fazit der AGG: "Wie bei dieser eindeutigen, auf die Rekultivierung des Geländes nach Betriebsstilllegung des Tonabbaus gerichteten Basis die Landesregierung von Baden-Württemberg auf dem Gelände eine JVA errichten will, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar."

Der einzige, dem eine solche Einrichtung zugute käme, sei letztlich die Firma Liapor als Eigentümerin und Betreiberin dieser Fläche. Das Unternehmen könnte sich "durch einen Verkauf elegant und kostengünstig ihrer Rekultivierungsverpflichtung entziehen; all dies zu Lasten der Tuninger Einwohner".