Wegen Betruges hat das Amtsgericht in Donaueschingen einen 51-jährigen Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. (Symbolfoto) Foto: dpa

51-jähriger Mann verurteilt. Angeklagter bezog zu Unrecht Arbeitslosengeld.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Ein Sozialleistungsbetrug ist aufgeflogen, der Zoll weist über 20.000 Euro zu Unrecht bezogene Sozialleistungen nach, der Fall kam kürzlich vor Gericht.

Wegen Betruges hat das Amtsgericht in Donaueschingen einen 51-jährigen Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Darüber hinaus hat das Gericht dem Verurteilten die Auflage erteilt, eine Geldstrafe von 3500 Euro zu bezahlen.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat der Mann über mindestens zehn Monate hinweg zu Unrecht Arbeitslosengeld I bezogen. Trotz regelmäßiger Einkünfte aus einer Tätigkeit in einem Gastronomiebetrieb gab der Mann gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit wahrheitswidrig an, über keinerlei eigenes Einkommen zu verfügen. Die zuständige Arbeitsagentur wurde auf diese Weise um mehr als 20.000 Euro betrogen. Neben der Geldstrafe und den Verfahrenskosten muss der Verurteilte nun auch das zu Unrecht erhaltene Arbeitslosengeld zurückzahlen.

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.