Den Lenkern von Vaterstags-Gespannen drohen manchmal ernsthafte Konsequenzen. Foto: dpa

Sicherheit geht vor: Polizei will "Vatertags"-Gespanne verstärkt kontrollieren. Viele Risiken.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Der 1. Mai und der sogenannte "Vatertag" (Christi Himmelfahrt) sind Tage, an denen man meist mit der Familie, mit Freunden oder dem Verein, vor allem aber in Gruppen unterwegs ist. Gesellig sollen sie sein, die Ausflüge, und Spaß bringen. Neben den traditionellen Wanderungen machen sich aber immer mehr mit motorisierten Gefährten und umfunktionierten Anhängern auf den Weg. Landwirtschaftliche Zugmaschinen aller Arten werden geschmückt, Anhänger mit Bierbänken und Tischen in fahrbare Biergärten umgerüstet.

Hier allerdings gibt es Polizeiangaben zufolge gravierende Probleme: fest montierte Sitze oder seitliche Absturzsicherungen - vielfach Fehlanzeige. Immer wieder enden diese Ausflüge in einem Desaster mit weit reichenden finanziellen und persönlichen Folgen für Einzelne.

Lenker machen sich im Vorfeld keine Gedanken

So etwa am 1. Mai, als im Blumberger Stadtteil Fützen bei einem Maiausflug mit einem Traktor mit Anhänger ein Mann beim Besteigen des Anhängers stürzte und sich schwere Kopfverletzungen zuzog. Bei einer Vatertagstour im Jahr 2010 auf der B 27 bei Blumberg und im Jahre 2008 bei einem Junggesellinnenabschied in einer Kreisgemeinde stürzten die mit Personen besetzten Anhänger um. In einem Fall wurden 14 Menschen verletzt, im anderen Fall erlitten vier von 13 Mitfahrerinnen Verletzungen. Tragische Ausgänge fröhlicher Ausflüge.

Und die Lenker der Gespanne? Sie machen sich im Vorfeld kaum Gedanken über die möglichen Konsequenzen. Was die Mitnahme von Personen auf Ladeflächen und Anhängern betrifft, ist dies laut Polizei in Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung sehr genau geregelt. Und die Vatertagsausflüge oder anderen geselligen Touren fallen nicht unter die dort genannten Möglichkeiten, wann Personen mitgenommen werden dürfen.

Zugmaschinen und vor allem Anhänger sind, da landwirtschaftlich eingesetzt, meist versicherungsrechtlich und steuerlich begünstigt. Anhänger sind häufig sogar ganz von der Zulassung befreit - und hier lauert die Gefahr: Werden diese nun außerhalb der Landwirtschaft genutzt, kann es plötzlich sein, dass man ohne Versicherungsschutz dasteht, Anhänger vor dem Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen werden müssen oder man gar nicht im Besitz der für das Gespann erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuer- und das Pflichtversicherungsgesetz oder auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sind die Folge. Selbst wenn kein Unfall passiert, ist meist einer der Dumme, der die Konsequenzen zu tragen hat: der Fahrer.

Die Polizei weist darauf hin, dass sie kein Spiel- oder Spaßverderber sein möchte. Weil jedoch immer wieder Unfälle passieren und die Konsequenzen im Schadensfall für Betroffene und Beteiligte enorm sein können, wird die Polizei im Schwarzwald-Baar-Kreis solche Gespanne kontrollieren und wenn nötig, auch aus dem Verkehr ziehen. Zur Sicherheit aller.