Augen auf im Straßenverkehr heißt es für die Schulanfänger und für die restlichen Verkehrsteilnehmer. Foto: Hirschberger

Viele Kinder sind neu im Straßenverkehr. Tipps für Vorbereitung. Auf Elterntaxi verzichten.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Zum Schulstart am 11. September oder ein paar Tage später, beginnt für viele Erstklässler der Ernst des Lebens. Der Schulbeginn ist ein neuer Lebensabschnitt für die Kleinen – viele von ihnen werden sich erstmals selbstständig im Straßenverkehr bewegen. Die Polizei bittet um besondere Rücksichtnahme.

Die Kinder sind besonderen Risiken ausgesetzt: Ihr Hauptaugenmerk gilt nicht dem Verkehr und den damit verbundenen Gefahren, sondern vielmehr anderen Eindrücken. Andere Verkehrsteilnehmer müssen daher umso vorsichtiger sein, um Unfälle zu verhindern, erklärt die Polizei. Alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere die Erwachsenen – stehen in der Pflicht, nicht verkehrsgerechtes Verhalten der Schüler zu kompensieren. Man kann nicht darauf vertrauen, dass sich Sechs- und Siebenjährige richtig verhalten.

Als Eltern von Schulanfängern müsse man bedenken, dass sich Kinder zum Schulanfang erst auf Verkehrswege und Situationen einstellen müssen. Wichtig sei es zudem als Mutter oder Vater, dem Nachwuchs auf kindgerechte Weise ein Verständnis für schwierige Übergangssituationen und mögliche Gefahrenpunkte auf dem Weg zur Schule zu erläutern. Die Polizei rät zudem, den Weg zur Schule mehrmals mit dem Kind zu gehen, so schaffe man Selbstvertrauen und Sicherheit. Hilfreich kann sein, die Rollen zu tauschen. Dabei sollte das Kind die bereits verfestigten Entscheidungen zur Gefahrenbewältigung selbst treffen.

Kinder sollten Bürgersteig nutzen

"Die Welt der Kinder ist gerade im Straßenverkehr eine andere, als die der verkehrserfahrenen Erwachsenen", betonen die Beamten in der Mitteilung. Man müsse den Kindern die Chance geben, entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Auf dem Schulweg laufe zudem nicht immer alles nach Plan. Baustellen, eine gesperrte Unterführung oder eine ausgefallene Fußgängerampel können den Schulweg merklich verlängern. Kinder sollen grundsätzlich auf dem Bürgersteig gehen beziehungsweise auf Wegen, die für Fußgänger ausgewiesen sind. Hier sollen Kinder immer innen gehen, nie zum Straßenrand hin. Straßen sollen nur an übersichtlichen Stellen – an Ampeln, Mittelinseln oder Zebrastreifen – überquert werden. Bei dem Weg in die Schule sollten Kinder nicht in Zeitnot geraten, denn unter Zeitdruck passieren Fehler und darüber hinaus raten die Beamten, keinen Fahrdienste mit dem Auto zu machen. Sofern es möglich sei, sollten die Kinder immer zu Fuß zur Schule gehen. Dies habe zudem die Nebenwirkung, dass frische Luft und Bewegung am Morgen munter machen. Hinzu komme, dass die Kolonnen der so genannten Eltern-Taxis immer wieder zu gefährlichen Situationen und zu Chaos vor dem Schulgelände führen. "Sollten Sie Ihr Kind dennoch fahren müssen oder wollen, dann parken Sie möglichst ein Stück abseits des Schulgeländes und lassen Sie Ihr Kind zumindest das letzte Stück zum Schultor alleine laufen."

Kinder sollten helle Kleidung tragen

Hinweise gibt es auf die bevorstehende, dunkle Jahreszeit. Die Empfehlung: Kinder sollten immer helle und reflektierende Kleidung tragen. Doch nicht nur Kinder, auch erwachsene Verkehrsteilnehmer stehen zum Schuljahresbeginn im Blickpunkt. Natürlich sollten die Erfahrenen immer Kindern ein Vorbild sein. Vor allem an Fußgängerüberwegen oder Fußgängerampeln, aber auch beim Heranfahren an einen Zebrastreifen gilt es besondere Achtsamkeit zu wahren. Die Polizei wird den Schulwegen während der kommenden Wochen erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr kündigt das Polizeipräsidium Tuttlingen verstärkte Kontrollen an und fordert Fahrzeugführer zu einem besonders umsichtigen und rücksichtsvollen Fahrverhalten auf. Fehlverhalten werde konsequent geahndet.

Die Polizei führt Geschwindigkeitskontrollen an Stellen mit erhöhten Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche, sowie im Bereich der Schulwege durch. Verstöße gegen Park- oder Haltverbote sowie die Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder geschützten Überwegen werden ebenfalls intensiv verfolgt. Außerdem wird die technische Sicherheit der von Schülern genutzten Verkehrsmittel – Schulbusse aber auch Fahrräder – überwacht. Unter dem Motto "Gurte retten Leben" überwacht die Polizei zudem die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht. Für Kinder, die älter als zwölf Jahre oder größer als 150 Zentimeter sind, ist diese Versicherung der Sicherheitsgurt.

Weitere Informationen: www.gib-acht-im-verkehr.de oder www.schuetze-dein-bestes.de